Nach Rechtsstreit: Easyjet muss Passagier fast 5000 Euro zahlen
Reise wegen abgelaufenem Pass verweigert: Ein französischer Vater gewinnt einen Rechtsstreit gegen Easyjet. Die Fluggesellschaft muss ihm nun 5000 Euro zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Rechtsstreit mit Easyjet geht ein französischer Vater als Gewinner hervor.
- Die Fluggesellschaft verweigerte seiner Tochter wegen eines abgelaufenen Passes die Reise.
- Dies stellte sich als unrechtmässig heraus. Easyjet muss dem Mann fast 5000 Euro bezahlen.
Ein Franzose berief sich im Rechtsstreit mit Easyjet auf ein über 60 Jahre altes Abkommen – und gewann!
Alles begann im Jahr 2018, als der Familienvater aus Lyon mit seiner Frau und seiner Tochter nach Neapel fliegen wollte.
Die Tickets gekauft, die Koffer gepackt und bereits am Flughafen angekommen folgt die Ernüchterung: Easyjet verweigert der minderjährigen Tochter die Reise, da ihr Reisepass vor 18 Tagen abgelaufen ist. Das liess der Vater nicht auf sich sitzen, wie die Zeitung «Le Monde» berichtet.
Die Familie reiste wohl oder übel mit dem Bus nach Neapel und verpasste deshalb die erste Hotelnacht. Deshalb wandte sich der Vater an Easyjet mit der Bitte, ihm die Flug- und Bustickets sowie die erste Hotelnacht zurückzuerstatten.
Mann beruft sich auf über 60-jähriges Abkommen
Der Mann war dabei gut vorbereitet und berief sich auf ein europäisches Abkommen vom 13. Dezember 1957, schreibt die französische Zeitung.
Der Text, der unter anderem von Italien unterzeichnet wurde, besagt folgendes: Staatsangehörige von Frankreich müssen akzeptiert werden, sofern sie den französischen Pass besitzen. Selbst ein Pass, der vor weniger als fünf Jahren abgelaufen ist, zählt als gültig.
Easyjet stellt sich quer
Easyjet wollte davon zunächst nichts wissen – was die Fluggesellschaft noch teuer zu stehen kommen sollte. Der Franzose liess nämlich nicht locker, sondern ging vor das Bezirksgericht Villeurbanne, einer Gemeinde in der Stadt Lyon.
Er beliess es nicht bei den Reise- und Hotelkosten sondern forderte zusätzlich 2000 Euro Schadenersatz wegen immateriellem Schaden. Auch nachdem das Gericht seine Begründung wegen fehlender Belege abwies, liess der Mann nicht locker.
Der Franzose lässt nicht locker
Er legte Revision ein: Der Richter dürfe es nicht ablehnen, den Schaden zu bewerten, dessen Vorliegen er im Grundsatz feststellt.
Im November 2023 folgt schliesslich die grosse Erleichterung. Das Gericht spricht dem Mann eine Entschädigung von insgesamt 4872 Euro oder umgerechnet 4459 Franken zu.





















