Nach Kölner Archiv-Einsturz: BGH überprüft Freisprüche

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Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 7. Juli die Freisprüche zweier Bauleiter nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 überprüfen. Damals waren zwei Menschen ums Leben gekommen.

Trümmer liegen an der Stelle, an der sich zuvor das Kölner Stadtarchiv befand (2009). Foto: Oliver Berg/dpa
Trümmer liegen an der Stelle, an der sich zuvor das Kölner Stadtarchiv befand (2009). Foto: Oliver Berg/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft am 7. Juli die Freisprüche zweier Bauleiter nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten vor zwölf Jahren.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe wollen dann über die Revisionen der Staatsanwaltschaft verhandeln, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Ein Urteil am selben Tag ist möglich, oft wird aber ein späterer Verkündungstermin bestimmt. (Az. 2 StR 418/19)

Bei dem Einsturz des Archivs und zweier Wohnhäuser waren am 3. März 2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, es entstand immenser Schaden. Laut Kölner Landgericht waren die Gebäude eingestürzt, weil unmittelbar in der Nähe eine tiefe Baugrube für eine neue U-Bahn-Haltestelle durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand volllief. Als Ursache stellte das Gericht einen gravierenden Fehler beim Aushub 2005 fest: Arbeiter hatten damals einen Gesteinsblock nicht beseitigt.

Die beiden Bauleiter, die für die Errichtung der Schlitzwand und den Aushub der Grube verantwortlich waren, waren im Oktober 2018 freigesprochen worden. Das Landgericht stellte zwar Verletzungen der Sorgfaltspflicht fest, diese seien für den Einsturz aber nicht ursächlich gewesen. Ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Auch er hat Revision eingelegt - wie der BGH mitteilte, soll darüber gesondert per Beschluss entschieden werden. Das gelte auch für die Revision eines ehemaligen Oberbauleiters, der in einem zweiten Strafprozess zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.

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