Mutmasslicher Lübcke-Mörder soll Flüchtling niedergestochen haben

    Antun Boskovic
    Antun Boskovic

    Deutschland,

    Die deutsche Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den mutmasslichen Lübcke-Mörder in einem weiteren Fall: Wollte er einen irakischen Flüchtling erstechen?

    Lübcke Mordfall Ermittlungen
    Der Tatverdächtige im Lübcke-Mordfall, Stephan E., wird nach einem Haftprüfungstermin zu einem Hubschrauber gebracht. Foto: Uli Deck - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Ermittlungen gegen den mutmasslichen Lübcke-Mörder werden ausgeweitet.
    • Die Bundesanwaltschaft untersucht, ob er einen irakischen Flüchtling erstechen wollte.

    Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den mutmasslichen Lübcke-Mörder, ein weiteres rechtsextremistisch motiviertes Tötungsdelikt begangen zu haben. Wie der «Spiegel» berichtet, hat die Anklagebehörde die Ermittlungen gegen ihn entsprechend ausgeweitet.

    Dabei soll es sich um einen versuchten Mord an einem irakischen Flüchtling handeln. Der damals 22-jährige Asylant wurde am 6. Januar 2016 in Lohfelden von einem Unbekannten von hinten niedergestochen und schwer verletzt.

    Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Die Ermittlungen gehen weiter. Foto: Swen Pförtner
    Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Die Ermittlungen gehen weiter. Foto: Swen Pförtner - dpa-infocom GmbH

    Erst nach dem Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke sei der Tatverdächtige im Lübcke-Fall auch hier unter konkreten Tatverdacht geraten.

    Mehrere Indizien für mutmasslichen Lübcke-Mörder als Tatverdächtigen

    Laut dem «Spiegel» gibt es mehrere Indizien, die den mutmasslichen Lübcke-Mörder verdächtigen. Zum einen soll er ursprünglich gestanden haben, am 6. Januar 2016 eine verbale Auseinandersetzung mit einer Person gehabt zu haben, die er für einen Flüchtling hielt. Diesen Mann soll er unter anderem rassistisch beleidigt haben.

    Zudem sei die am selben Tag erfolgte Messerattacke lediglich 2,5 Kilometer von seinem Haus geschehen. Dazu kommt die «offen rechtsextremistisch-rassistische Gesinnung» des Tatverdächtigen und dessen Vergangenheit als rechtsextremistischer Gewalttäter.

    Der mutmassliche Lübcke-Mörder war bereits 1992 mit einem Messer auf einen vermutlichen Ausländer losgegangen.

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