Wer in Deutschland eine Kita oder eine Schule besucht, muss sich ab März 2020 einer Impfung gegen Masern unterziehen – oder eine Busse bezahlen.
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Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Solothurn haben seit fünf Jahren die Erlaubnis, ohne ärztliches Rezept eine Impfung vorzunehmen. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab März 2020 gilt in Deutschland für Kinder in Kitas und Schulen eine Masern-Impfpflicht.
  • Bei Verstössen drohen bis zu 2500 Euro (gut 2700 Franken) Bussgeld.
  • Auch für Lehrkräfte, Personal in Kliniken oder Asyl-Unterkünfte soll die Pflicht gelten.

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt eine Impfpflicht für Kinder in deutsche Kitas und Schulen.

Der Bundesrat liess vergangenen Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll.

Impfung oder Bussgeld

Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder einer Impfung unterzogen haben. Für Kinder, die schon zur Kindertagesstätte oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstössen drohen bis zu 2500 Euro (gut 2700 Franken) Bussgeld.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in der Länderkammer, Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit. Sie könnten einen bösen Verlauf bis hin zu Lungen- und Gehirnentzündungen nehmen. Eine Impfpflicht sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Zum Freiheitsbegriff gehöre allerdings auch, nicht unnötig durch andere gefährdet zu werden.

Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Pflicht werden Masern-Impfungen ausserdem auch für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

Weitere Neuregelungen gebilligt

Gebilligt wurden mit dem Gesetz auch weitere Neuregelungen. Opfer von Vergewaltigungen bekommen eine «vertrauliche Spurensicherung» mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Um Jugendliche vor unnötigen Schönheitsoperationen zu bewahren, wird Werbung verboten, die sich an sie richtet.

Brauchen Patienten regelmässig ein bestimmtes Arzneimittel, können Ärzte künftig ein «Wiederholungsrezept» ausstellen. Damit kann ein Mittel bis zu dreimal wiederholt in der Apotheke abgeholt werden.

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