Manipulationsverdacht bei Bürgermeisterwahl in Deutschland
Nach einer Strafanzeige wegen Wahlfälschung bei einer Bürgermeisterwahl im ostdeutschen Bundesland Brandenburg prüft die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht.

Der Landrat des Kreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt, hatte den ersten Wahlgang in der Stadt Strausberg wegen vermuteter Unregelmässigkeiten für ungültig erklärt und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Er wirft dem parteilosen Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner Wahlmanipulation vor.
Hübner hatte im ersten Wahlgang am 15. Februar mit 22,5 Prozent die meisten Stimmen geholt. Er sollte am 15. März in die Stichwahl mit Kandidatin Annette Binder (parteilos) gehen, die auf 21,2 Prozent kam.
Hübner hat eine Kaffeerösterei, in der sich auch das Postfach der 28.000-Einwohner-Stadt Strausberg östlich von Berlin befindet. Dort kamen die per Post eingereichten Wahlunterlagen an. Hübners Briefwahlanteil lag bei 30 Prozent, bei den übrigen Kandidaten bis zu 21 Prozent.
Schmidt sagte, es sei auffällig, dass ein «aussergewöhnlich grosser Anteil der Wahlbriefe» nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden hätten. Mehr als 4.000 Wahlbriefe seien ausgegeben und versandt worden, aber nur 2.835 zur Wahlbehörde zurückgelangt. Das seien etwa 30 Prozent weniger – normal sei ein Zehntel.
Zudem habe Hübner auf eigene Initiative die Zahl rückläufiger Wahlbriefe dokumentiert und nicht wie üblich die Deutsche Post, die damit die neutrale Kontrolle aus der Hand gegeben habe. Eine Sprecherin der DHL Group sagte, die Vorwürfe würden geprüft.
Hübner weist den Vorwurf zurück. «Ich kann dem nicht zustimmen, und ich kann ihn auch erstmal von meiner Stelle aus nicht nachvollziehen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Wenn die Briefwahlunterlagen reinkommen, werden die durchgezählt, aufgeschrieben und am selben Tage abgeholt.» Die fehlende Rücksendung von mehr als 1.100 Briefen könne er sich nicht erklären.
Eine Annullierung einer Bürgermeisterwahl kommt in Deutschland eher selten vor, es gab aber in den vergangenen Jahren einige Fälle.
«Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich aus der Anzeige zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben oder nicht», sagte Oberstaatsanwältin Ricarda Böhme in Frankfurt (Oder) der dpa.










