Dezentes Make-up und Schuhe mit hohen Absätzen – Für weibliches Kabinenpersonal bei Vueling gelten strenge Vorschriften. Dies bleibt jedoch nicht unbemerkt.
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Bei der spanischen Fluggesellschaft Vueling gelten strenge Kleidungsvorschriften für weibliches Flugpersonal. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Besatzung der spanischen Airline Vueling reichte Beschwerde wegen Diskriminierung ein.
  • Die Frauen wurden mit strengen Vorschriften zur äusserlichen Erscheinung unfair behandelt.
  • Die Fluggesellschaft Vueling erhielt daraufhin eine Strafe von 30'000 Euro.

Die spanische Fluggesellschaft Vueling Airlines erhielt von der katalanischen Arbeitsaufsichtsbehörde eine Strafe von 30'000 Euro.

Grund dafür: Dem weiblichen Kabinenpersonal wurden unzählige Kleidungsvorschriften auferlegt. Während sich die Männer stets nur an ein «sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild» halten mussten.

Gewisse Vorschriften zum äusseren Erscheinungsbild gibt es bei allen Fluggesellschaften. Bei Vueling-Airlines ging dies jedoch zu weit, berichtet die Zeitung «El Periodico».

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Die spanische Airline Vueling geht mit strengen Make up Vorschriften für weibliches Personal zu weit. - pixabay

Den Flugbegleiterinnen wurde vorgeschrieben, nur Schuhe mit fünf bis acht Zentimeter hohen Absätzen tragen zu dürfen. Das Make-up musste dem eigenen Hautton entsprechen und Lippenstift war nur in dezenten Farbtönen erlaubt. Ein «künstliches Aussehen» war verboten. Für die männlichen Arbeitskollegen gab es jedoch keine spezifischen Regeln.

Ein erster Schritt in Richtung Gleichberechtigung

Die Arbeitsaufsichtsbehörde sagte darauf, dass ein Unternehmensimage auch auf eine andere Weise erzielt werden könne. Ohne die fundamentalen Rechte des Personals beeinträchtigen zu müssen.

Vueling gab Bescheid, an einem neuen Styleguide zu arbeiten und dabei auch die Vorschläge der Besatzung mit einfliessen zu lassen. Auch andere Fluggesellschaften haben begonnen, die Regeln für ihre Kabinencrews zu lockern.

Die Hoffnung der Kabinenbesatzung bleibt gross, mit der Beschwerde einen ersten Schritt in Richtung Gleichberechtigung am Arbeitsplatz vorgenommen zu haben.

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