«Maddie»-Verdächtiger darf Deutschland offenbar verlassen
Christian B. darf Deutschland verlassen. Ein Gericht hat nach einem Einspruch die Auflagen gegen den Verdächtigen im Fall um die vermisste «Maddie» aufgehoben.

Das Wichtigste in Kürze
- Christian B. darf Deutschland verlassen, Auflagen wurden aufgehoben.
- Der Verdächtiger im «Maddie»-Fall kann voraussichtlich reisen.
- Das Gericht hebt die Einschränkungen gegen den «Maddie»-Verdächtigen auf.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle (D) hat Teile der Auflagen für Christian B. aufgehoben, berichtet die «Bild»-Zeitung. Dieser steht im Verdacht, die 2007 verschwundene Madeleine «Maddie» McCann (damals 3) entführt zu haben.
Damit kann er Deutschland voraussichtlich verlassen, auch wenn sein Reisepass zunächst nicht zurückgegeben wird.

B. war im September aus der JVA Sehnde in Niedersachsen entlassen worden. Damals endete seine Haftstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal.
Zunächst strenge Auflagen gegen B. verhängt
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte zuvor eine Haftentlassung unter strengen Auflagen erwirkt: Er sollte unter anderem eine elektronische Fussfessel tragen, seinen Reisepass abgeben, das Land nicht verlassen und sich einen festen Wohnsitz in Deutschland suchen.
Sein Verteidiger hatte gegen diese Auflagen Einspruch eingelegt. Das OLG Celle erklärte nun, dass die Pflicht, einen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben, rechtlich nicht zulässig sei.
Auch die Einschränkung des Aufenthalts auf das Inland entspreche nicht den geltenden Gesetzen. Eine Person mit Auflagen befinde sich «prinzipiell in Freiheit», so die Richter.



















