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Lufthansa und Flughafen BER prüfen Schadenersatzforderung gegen Klimakleber

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Deutschland,

Die Lufthansa und der Flughafen Berlin-Brandenburg wollen Schadenersatzforderungen gegen die Aktivistengruppe «Letzte Generation» geltend machen.

Flughafen berlin
Bei anhaltendem Eisregen sind Flughäfen wie hier in Berlin besonders stark beeinträchtigt. (Archivbild) - AFP

Konkret geht es um den Vorfall vom 24. November, als sechs Mitglieder der Klimaprotestbewegung in den Sicherheitsbereich des Flughafens BER eingedrungen waren und damit die Streichung von Flügen erzwangen. Dies berichtete der «Spiegel» am Freitag.

Ein Flughafensprecher sagte dem Magazin: «Der Flughafen Berlin-Brandenburg prüft ernsthaft, die sogenannte 'Letzte Generation' auf Schadensersatz zu verklagen.» Die Lufthansa erwägt demnach ihrerseits Schadenersatzforderungen wegen «Beeinträchtigungen unseres Flugbetriebes».

Die Aktivisten hatten mit einem mitgebrachten Drahtschneider einen Zaun durchtrennt, um auf das gesicherte und bewachte Vorfeld zu gelangen. Einsatzkräfte von Bundespolizei und Feuerwehr lösten die am Asphalt festgeklebten Protestler. Die Bundespolizei nahm die Frauen und Männer in Gewahrsam.

Laut Unternehmen mussten 14 Flüge der konzerneigenen Gesellschaften Lufthansa, Swiss, Austrian und Eurowings gestrichen werden. 19 waren verspätet oder wurden umgeleitet. Die Lufthansa erklärte, sie werde auch bei künftigen «Protestaktionen dieser Art» Ansprüche auf Schadenersatz prüfen.

Am Donnerstag hatten Klimaaktivisten der «Letzten Generation» auch auf dem Flughafen München den Flugverkehr kurzzeitig gestört, indem sie sich auf einer Startbahn festklebten. Flüge fielen nicht aus, weil sie auf eine andere Bahn umgeleitet werden konnten.

Das Polizeipräsidium Oberbayern teilte am Freitag mit, dass es gegen sieben Beteiligte der Aktion ermittle – unter anderem wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Sachbeschädigung und zum Teil wegen Nötigung.

Sechs der Verdächtigen würden auf richterliche Anordnung hin bis zum 17. Dezember in Polizeigewahrsam bleiben, weil eine «Wiederholungsgefahr» bestehe, teilte die Polizei weiter mit. Bei einem weiteren Tatverdächtigen werde dies noch geprüft.

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