LKA: Kriminelle Clans in NRW könnten Corona-Gelder erhalten haben
Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) geht dem Verdacht nach, dass kriminelle Clans staatliche Corona-Soforthilfegelder abgegriffen haben könnten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ermittler: Blosse Clan-Zugehörigkeit aber kein Ausschlusskriterium bei Hilfen.
Es gebe in vereinzelten Fällen Hinweise darauf, dass Clan-Mitglieder solche Finanzhilfen der Bundesregierung erhalten hätten, sagte der leitende LKA-Kriminaldirektor Thomas Jungbluth der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Donnerstagausgabe). Er betonte aber, dass auch ein Clan-Mitglied etwa als Betreiber einer Shisha-Bar unter Umständen Anspruch auf Corona-Soforthilfe habe.
«Ein Clan-Angehöriger bleibt grundsätzlich anspruchsberechtigt», sagte Jungbluth. Die Zugehörigkeit zu einem Familienclan lasse die Anspruchsberechtigung nicht erlöschen. Mit den Soforthilfen will die Bundesregierung durch die Corona-Krise in Nöte geratenen Unternehmen und Soloselbstständigen zügig unter die Arme greifen. In mehreren Bundesländern gehen die Strafverfolgungsbehörden dem Verdacht auf Betrügereien bei Antragstellungen nach.
dja