Laut Studie: Berliner CSD-Attentat «wäre zu verhindern gewesen»
Trotz Warnzeichen konnten die Behörden den CSD-Anschlag in Berlin nicht verhindern. Eine Studie spricht von «Systemversagen».

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Studie zeigt, dass der Anschlag beim Berliner CSD hätte verhindert werden können.
- Die Behörden hatten Hinweise auf den Täter, arbeiteten aber nicht gut genug zusammen und griffen nicht rechtzeitig ein.
- Experten fordern strengere Massnahmen, zum Beispiel elektronische Fussfesseln oder Präventivhaft für gefährliche Personen.
Am 25. Juli raste am Rande des Berliner Christopher Street Day (CSD) ein Fahrzeug in eine Menschenmenge. Anschliessend griff der Täter Menschen wahllos mit einer Machete an.
Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt, darunter sieben schwer. Den Anschlag beging Abdul B* im Namen der Terrormiliz IS.
Jetzt erhebt eine Studie der US-Militärakademie West Point schwere Vorwürfe: Die deutschen Behörden hätten die Tat verhindern können.
Der österreichische Terrorismusforscher Nikolaus Stockhammer verfasste die Studie gemeinsam mit dem US-Experten Adrian Shtuni. Stockhammer leitet das Zentrum für Terrorismus- und Extremismusforschung an der Donau-Universität Krems.
«Systemversagen»
Der Vorwurf der Experten: ein «Systemversagen» – mit fatalen Folgen.
Gegenüber «Bild» wird Stockhammer deutlich: «Es sind gravierende Fehler passiert in Deutschland. Es wurden die Zeichen erkannt, aber nicht zusammengeführt, die nötigen Schlussfolgerungen wurden nicht gezogen, Massnahmen nicht ergriffen.»
In Summe müsse man feststellen: «Das Attentat wäre zu verhindern gewesen, wenn man einfach nur eins und eins zusammengezählt hätte.»

Besonders brisant: Abdul B. stand bereits seit seinem 16. Lebensjahr unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Trotzdem konnte er einen Transporter mieten und sich dem CSD nähern.
Stockhammer betont: «Es gab die Spuren, es gab die Gefährder-Erkennung. Und trotzdem konnte der Attentäter einen Kastenwagen anmieten und sich einem LGBTQ-Fest nähern.»
Trotz Verurteilung auf freiem Fuss
Im Mai 2026 wurde Abdul B. wegen Terrorvorbereitung zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Weil das Urteil nach einer Berufung noch nicht rechtskräftig war, blieb er unter Auflagen auf freiem Fuss.
Ein Deradikalisierungsprogramm und zeitweise Überwachung durch das LKA folgten. Zur Tatzeit war er dennoch unbeobachtet und auf freiem Fuss.
Stockhammer kritisiert: «In diesem konkreten Fall hat am Ende zwar das Gefährder-Erkennungssystem in Deutschland angeschlagen – aber es sind keine Konsequenzen erfolgt.»
Stockhammer sieht ein europaweites Problem: Dschihadistische Täter kämen seiner Einschätzung nach häufig mit vergleichsweise milden Strafen davon.
Er verlangt ein Umdenken: «Man muss in Deutschland nun ernsthaft über Präventivhaft, Fussfesseln oder Sicherheitsverwahrung für solche Gefährder aus diesen Milieus reden.»
Es gehe schliesslich um die Sicherheit der Menschen. «Und bei deren Schutz hat man hier aus unserer Sicht versagt.»
*Name der Redaktion bekannt





















