Krankgeschriebener Lehrer trat in mehreren Kochshows auf
Ein Lehrer aus Deutschland ist in mehreren Fernseh-Kochshows aufgetreten. Dreist: Währenddessen war er krankgeschrieben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lehrer aus Deutschland war etwa zwölf Monate lang krankgeschrieben.
- Zeitgleich war er in mehreren TV-Kochshows zu sehen.
- Gegen den Pädagogen wurde nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Erst kürzlich sorgte der Fall einer Lehrerin, die 16 Jahre lang krankgeschrieben war, in Deutschland für Empörung.
Die Biologie-Lehrerin musste sich während dieser Zeit nie von einem Amtsarzt untersuchen lassen – und erhielt durchgehend ihren vollen Lohn.
Besonders dreist: Trotz Krankschreibung nahm sie an Gründerwettbewerben teil und gewann auch Preisgeld.
Krankgeschriebener Lehrer als TV-Kandidat
Nun kommt es erneut zum Skandal um eine krankgeschriebene Lehrperson. Und wieder ist der Ort des Geschehens das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Konkret geht es um einen Kölner Lehrer. Während seiner etwa zwölfmonatigen Krankschreibung soll er an mindestens zwei TV-Kochshows als Kandidat teilgenommen haben, wie die «Bild»-Zeitung berichtet.
Nach dem Bekanntwerden forderte die Bezirksregierung den Pädagogen dazu auf, zu seiner Situation schriftlich Stellung zu nehmen.
So sollte geklärt werden, ob die beiden Kochshows bereits früher aufgezeichnet oder live, also während der Krankschreibung, ausgestrahlt wurden.
Im Anschluss an die Prüfung der Erklärung hat die Aufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren gegen den Lehrer eingeleitet. Denn es gebe «zureichende tatsächliche Anhaltspunkte».
Politikerin: «Massiv unkollegial»
Auch aus der deutschen Politik gibt es Reaktionen auf den Fall. Die FDP-Politikerin Franziska Müller-Rech sagt: «Offenbar gilt in Nordrhein-Westfalen: Dreistigkeit siegt.»
Ein solches Verhalten sei nicht nur «massiv unkollegial». Es schade auch dem ganzen Berufsstand und dem Vertrauen in staatliches Handeln.
Doch was für Konsequenzen drohen dem Lehrer jetzt?
Möglich sind ein Verweis, eine Kürzung der Dienstbezüge oder eine Versetzung. Im schlimmsten Fall erwartet ihn eine Entfernung aus dem Schuldienst und aus dem Beamtenverhältnis.
Nähere Angaben zum Lehrer gibt die Aufsichtsbehörde nicht bekannt. Denn bei Disziplinarangelegenheiten handele es sich um «streng vertrauliche Personalmassnahmen».















