Koma-Patient Vincent Lambert soll am Leben erhalten werden

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Frankreich,

Das juristische Tauziehen um die lebenserhaltenden Massnahmen des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert geht weiter.

Vincent Lambert
Der französische Koma-Patient Vincent Lambert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der französische Koma-Patienten Vincent Lambert soll am Leben erhalten werden.
  • Dies hat ein Gericht in Paris entschieden.

Ärzte hatten künstliche Ernährung von Vincent Lambert am Montag beendet. Ein Gericht in Paris ordnete nun deren Wiederaufnahme an. Das Pariser Berufungsgericht wies die Behörden an, «alle Massnahmen» zu ergreifen, um Lambert am Leben zu halten. In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf entsprechende Forderungen des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Eltern von Vincent Lambert hatten den Ausschuss eingeschaltet. Der Ausschuss hatte Frankreich aufgefordert, die Entscheidung zu vertagen, bis das Gremium eine Stellungnahme zu dem Fall erarbeitet hat. Frankreich hatte dies abgelehnt und erklärt, die Forderung des Ausschusses sei nicht rechtlich bindend. Die Mutter des Patienten, Viviane, nannte die Gerichtsentscheidung einen «sehr grossen Sieg».

Wenige Stunden zuvor hatte es noch anders ausgesehen: Der Chef der Palliativmedizin in Reims hatte die Familie zuvor über das Ende der künstlichen Ernährung ihres Sohns informiert. Gleichzeitig würden Lambert «tiefgehend und kontinuierlich» Beruhigungsmittel verabreicht, schrieb er weiter.

«Das ist eine Schande, ein absoluter Skandal», sagte der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, nach der Entscheidung der Ärzte . Lamberts Mutter und Vater hätten sich nicht einmal mit einem Kuss von ihrem Sohn verabschieden können. Als «Monster» und «Nazis» bezeichnete die Mutter Viviane Lambert die Mediziner. Sie rang vor der Klinik mit den Tränen.

Die 73-Jährige und ihr 90-jähriger Mann Pierre legten daraufhin noch am Montag erneut Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof ein. Das Gericht wies diese bereits nach wenigen Stunden ab mit der Begründung, es gebe keine «neuen Elemente» in dem Fall.

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