Menzingen ZG: Tochter sitzt im Stimmbüro, Mutter ist Gemeinderätin
In Menzingen können eine Mutter und ihre Tochter im Stimmbüro gemeinsam Stimmen zählen. Was, wenn die Mutter aber wieder als Gemeinderätin kandidiert?

Das Wichtigste in Kürze
- In Menzingen ZG sitzen eine Mutter und ihre Tochter im Stimmbüro.
- Erstere ist auch Gemeinderätin – und könnte 2026 zur Wiederwahl antreten.
- Es gibt Kritik: Ist da die Tochter im Stimmbüro ein Problem?
- Nein – die Gemeinde hat eine Lösung.
In der Zuger Gemeinde Menzingen wird mit Eliane Menzi die Tochter der Gemeinderätin Isabelle Menzi ins Stimmbüro gewählt.
Letztere gehört wie ihre Tochter der Mitte-Partei an, ist Schulvorsteherin und seit 2015 Gemeinderätin. 2022 wurde sie mit zweitbestem Resultat bestätigt.
Im kommenden Jahr stehen in Zug nun die Erneuerungswahlen an. Und da ist die Mutter-Tochter-Konstellation einer «zentralplus»-Leserin nicht ganz geheuer.
Es erwecke den Eindruck von Befangenheit, meint sie. Erst recht, weil die einzelnen Gemeinderäte Teil des Stimmbüros sind.
Tritt Mutter an, darf Tochter nicht ins Stimmbüro
Ein Problem also für die Wahlen 2026?
Nein, sagt Peter Giss, Leiter des Rechtsdienstes des Kantons Zug, gegenüber «zentralplus». Rechtlich sei das in Ordnung.
Giss: «Die Mitglieder des Stimmbüros und Hilfskräfte treten in den Ausstand, wenn sie selbst in der Wahl stehen und/oder mit einer kandidierenden Person im Wahlkreis verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft leben, eine dauernde Lebensgemeinschaft führen oder in gerader Linie verwandt sind.»

Die Gemeinde Menzingen betont gegenüber dem Nachrichtenportal, man achte bei einem Einsatz im Stimmbüro darauf, dass sämtliche Parteien vertreten seien.
Die Ausstandspflicht gelte, wenn bei einer gemeindlichen Abstimmung persönliche Interessen betroffen sind.
Der Menzinger Gemeindeschreiber Fabian Arnet sagt deshalb: «Sollte beispielsweise Isabelle Menzi erneut zu den Gemeinderatswahlen antreten, wird Eliane Menzi nicht im Stimmbüro tätig sein.»
Mutter-Tochter-Konstellation in anderen Ämtern unmöglich
Strenger sind die Regeln etwa in der Rechnungsprüfungskommission. Gemeinderäte oder Mitglieder des lokalen Parlaments können nicht in dieser sitzen.
Giss erklärt: «Die Rechnungsprüfungskommission hat gegenüber dem Gemeinderat bestimmte Aufsichtsfunktionen (...)»
Ein Mitglied des Gemeinderats könne darum nicht auch Mitglied der Rechnungsprüfungskommission sein, würde sich dieses Mitglied sonst selbst beaufsichtigen.
Des Weiteren dürfen nach Gesetz in Gerichten oder Regierungsämtern keine Paare, Ehepaare oder sonstige Verwandte gleichzeitig sitzen.












