Karlsruhe bestätigt Kündigung wegen rassistischer Äusserung

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Deutschland,

Rassistische Äusserungen verstossen nicht nur gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft, sie können Arbeitnehmern auch den Job kosten. Denn menschenverachtende Kommentare haben mit Meinungsfreiheit wenig zu tun. Das zeigt auch dieser Fall.

Rassistische Äusserungen können ein Grund für eine aussergewöhnliche Kündigung sein. Das hat der BGH nun bestätigt. Foto: Uli Deck/dpa
Rassistische Äusserungen können ein Grund für eine aussergewöhnliche Kündigung sein. Das hat der BGH nun bestätigt. Foto: Uli Deck/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann, der einen schwarzen Kollegen in einer Betriebsratssitzung mit Affenlauten verhöhnt hat, hat zu Recht die Kündigung erhalten.

Die Arbeitsgerichte hätten die Äusserung korrekt als menschenverachtende Diskriminierung eingestuft, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerde des Mannes blieb erfolglos, wie in Karlsruhe nun wurde. (Az.: 1 BvR 2727/19)

In der Sitzung hatte es Streit um den Umgang mit einem EDV-System gegeben. Dabei sagte der Kläger zu seinem Kollegen «Ugah, Ugah!», während dieser ihn als «Stricher» bezeichnete. Daraufhin wurde dem Mann, der vorher schon einmal einschlägig abgemahnt worden war, ausserordentlich gekündigt. Er klagte vor den Arbeitsgerichten in Köln und dem Bundesarbeitsgericht, überall vergeblich.

Seine Verfassungsbeschwerde entsprach eigentlich nicht den formalen Anforderungen, die Richter verbanden die Zurückweisung trotzdem mit einer inhaltlichen Bewertung. Demnach ist die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Kündigung in diesem Fall gerechtfertigt. Der Schluss, dass «keine nur derbe Beleidigung vorliege, sondern die Äusserung fundamental herabwürdigend sei», sei nicht zu beanstanden.

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