Zwei Sexualmörder im damaligen Alter von 20 Jahren wurden am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (D) verurteilt. Der Haupttäter wollte Sex zu dritt.
Eine chinesische Studentin legt Blumen am Bild der ermordeten Mitstudentin Yangjie Li während einer Gedenkfeier nieder.
Eine chinesische Studentin legt Blumen am Bild der ermordeten Mitstudentin Yangjie Li während einer Gedenkfeier nieder. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2016 hat ein junges Paar eine Studentin aus China vergewaltigt und getötet.
  • Die Ex-Freundin des Haupttäters wird zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Sexualmord an einer Studentin aus China erschüttert 2016 weit über Dessau hinaus – nun ist die Verurteilung eines jungen Paares rechtskräftig. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigen heute Donnerstag auch die gegen die Ex-Freundin des Haupttäters verhängte Jugendstrafe wegen sexueller Nötigung. Eine Beteiligung an dem Mord habe das Landgericht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen.

Die damals 20-jährigen Deutschen hatten die Studentin im Mai 2016 in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt. Motiv war der Wunsch des Mannes nach Sex zu dritt. Die Frage war, was danach passierte.

Das Landgericht Dessau-Rosslau hatte der Freundin geglaubt, dass sie ihren Partner mit der Frau allein liess - in der Annahme, er werde sie gehen lassen. Stattdessen schlug, trat und würgte er das Opfer, bis es starb. Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der chinesischen Studentin als Nebenkläger wollten, dass der Mord beiden zur Last gelegt wird.

Schwierige Beweislage

Die Karlsruher Senatsvorsitzende Beate Sost-Scheible sagte bei der Urteilsverkündung, die Beweislage sei «ausgesprochen schwierig» gewesen. Das Landgericht habe die Aussage der Ex-Freundin kritisch hinterfragt und sei zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht widerlegbar sei. Das sei auch nachvollziehbar begründet.

Die Frau wurde nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie selbst hatte vor dem BGH eine mildere Strafe erreichen wollen. Das lehnten die Richter ab.

Die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Freundes hat der Senat bereits am 30. August verworfen. Sowohl die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht als auch die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld hielten rechtlicher Nachprüfung stand, hiess es.

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