Ein junges Paar vergewaltigt in Dessau (D) eine Studentin, sie stirbt unter Qualen. Der BGH überprüft in letzter Instanz die Schuld der Mitangeklagten.
Die Angeklagte (r.) im Prozess wegen Mordes an einer chinesischen Studentin setzt sich im Landgericht neben ihren Verteidiger Rüdiger Klose (l.).
Die Angeklagte (r.) im Prozess wegen Mordes an einer chinesischen Studentin setzt sich im Landgericht neben ihren Verteidiger Rüdiger Klose (l.). - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundegerichtshof überprüft die milde Strafe der Mitangeklagten in einem Sexualmord.
  • Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfer verlangen eine höhere Strafe.

Die Brutalität der Tat erschütterte weit über Dessau (D) hinaus: Eine Studentin aus China wird im Mai 2016 von einem jungen Paar in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt, die Frau stirbt nach massiver Gewalt. Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (D) darüber entscheiden, ob das Urteil gegen die heutige Ex-Freundin des mutmasslichen Haupttäters Bestand hat. Die damals 20-Jährige ist nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen sexueller Nötigung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers als Nebenkläger wollen erreichen, dass die junge Frau wie ihr gleichaltriger Ex-Freund wegen Mordes verurteilt wird. Gegen ihn hatte das Landgericht Dessau-Rosslau im August 2017 eine lebenslange Haftstrafe verhängt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Er gefühlskalt, sie unsicher

Gutachter hatten den beiden Deutschen im Prozess eine gestörte Persönlichkeit attestiert: er gefühlskalt, dominant und sadistisch, sie durch sexuellen Missbrauch in der Kindheit traumatisiert und unsicher. Laut Anklage lief es in der Beziehung nicht gut, er wollte mehr Sex. Schliesslich habe er seine Freundin angestiftet, für einen «Dreier» eine fremde Frau zu überwältigen.

Die Architekturstudentin, die ganz in der Nähe wohnte, war unterwegs auf ihrer abendlichen Joggingrunde. Eine Überwachungskamera hielt fest, wie die Angeklagte sie gestikulierend abfängt – angeblich brauchte sie Hilfe mit schweren Kartons. Im Hausflur überwältigte der wartende Partner die zierliche 25-Jährige, die kaum Deutsch sprach.

In einer leerstehenden Wohnung soll der Polizistensohn die Chinesin auf verschiedenste Art vergewaltigt und misshandelt haben, teilweise mit seiner Freundin. Zum Prozessauftakt warf die Staatsanwaltschaft dem Paar vor, das Opfer dann schwerst verletzt zurückgelassen zu haben. Als die Frau Stunden später noch nicht tot gewesen sei, hätten sie sie draussen abgelegt. Die Leiche wurde zwei Tage später nach einer Vermisstenmeldung und einer grossangelegten Suchaktion gefunden.

Sie liess ihn mit dem Opfer allein

Über die Verhandlungstage kristallisierte sich für das Gericht aber ein anderer Ablauf heraus. Demnach soll die Angeklagte ihren Freund nach der Vergewaltigung mit dem äusserlich noch nicht verletzten Opfer alleingelassen haben, um in die Wohnung zu den Kindern zu gehen. Die Richter glaubten ihrer Darstellung: Ihr sei nicht klar gewesen, dass ihr Freund die Studentin töten wollte, damit nichts herauskam.

Rechtsmediziner sprachen im Prozess von «enormer Gewalt» und einem «sehr qualvollen Tod». Dem Urteil zufolge malträtierte der Mann Kopf und Körper so heftig mit Schlägen und Tritten, dass die Tote später zunächst nicht identifiziert werden konnte. Vorher soll er versucht haben, die Frau zu erwürgen und in einem Eimer zu ertränken.

Bestätigt der BGH in letzter Instanz das Urteil gegen die Ex-Partnerin, wird es rechtskräftig. Die Entscheidung kann direkt am Donnerstag im Anschluss an die Verhandlung verkündet werden. Möglicherweise setzen die Richter dafür aber auch einen separaten Termin an. Die Angeklagte hat ebenfalls Revision eingelegt. Ihre Verteidiger hatten auf eine Jugendstrafe von drei Jahren plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte in Dessau acht Jahre Haft gefordert.

Über die Revision des Ex-Freundes, die auf eine mildere Strafe abzielt, will der 4. Strafsenat des BGH gesondert entscheiden.

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