Steuergerechtigkeit statt Heiratsstrafe – «Ja» am 8. März!

Ungerechte Heiratsstrafe: Verheiratete zahlen hierzulande mehr Steuern als Unverheiratete. Deshalb sagen wir «Ja» zur Individualbesteuerung am 8. März 2026.

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Am 8. März 2026 wird in der Schweiz über die Individualbesteuerung abgestimmt. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Verheiratete Paare sind hierzulande von der verfassungswidrigen Heiratsstrafe betroffen.
  • Die Individualbesteuerung schafft für Abhilfe und sorgt für Steuergerechtigkeit.
  • Jede Person soll künftig auf ihr eigenes Einkommen und Vermögen Steuern zahlen.
  • Deshalb: «Ja» zur Individualbesteuerung am 8. März 2026.

Heute zahlen viele verheiratete Paare, bei denen beide erwerbstätig sind, mehr Steuern als unverheiratete Paare mit vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Hauptgrund ist, dass die Einkommen von Verheirateten zusammengerechnet werden.

Damit kommt das Zweiteinkommen in eine höhere Progression. Diese Heiratsstrafe ist ungerecht und verfassungswidrig, urteilte das Bundesgericht schon 1984. Mit der Individualbesteuerung liegt nun ein ausgewogener Kompromiss vor, der diese Verzerrung korrigiert und für Steuergerechtigkeit sorgt.

Jede Person füllt ihre eigene Steuererklärung aus und zahlt auf ihr eigenes Einkommen und Vermögen Steuern – unabhängig vom Zivilstand.

Weniger Altersarmut, weil sich Arbeit lohnt

Die von Bundesrat und Parlament erarbeitete Umstellung bringt mehrere Vorteile: Neu lohnt sich jede Stunde Erwerbsarbeit. Das tiefere Zweiteinkommen bei einem Paar – meist das der Frau – wird nicht mehr von der Progression weggefressen, wenn dieses mehr Erwerbsarbeit nachgeht.

Das hilft gegen den Fachkräftemangel. Denn viele würden bei individueller Besteuerung ihre Arbeitspensen erhöhen, was kumuliert rund 44'000 Vollzeitstellen ergibt, wie eine Studie im Auftrag des Bundesrats zeigt. Vier von fünf Personen, die mehr arbeiten möchten, sind Frauen – viele sind überdurchschnittlich gut ausgebildet (58% Sekundarstufe II, jede Dritte Hochschulabschluss).

Symbolbild
Eine Individualbesteuerung animiert dazu, mehr zu arbeiten. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Altersarmut aus. - keystone

Dank der Erhöhung der Arbeitspensen kann auch die Altersrente vieler Ehepaare verbessert werden. Das ist ein wichtiger Schritt zur Reduktion der Altersarmut.

Ausgewogener Kompromiss im Parlament

Seit 2016 laufen die Diskussionen und Arbeiten, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Bei der nun zur Abstimmung kommenden Anpassung haben Bundesrat und Parlament gemeinsam einen guten, sorgfältig erarbeiteten Kompromiss gefunden: 50 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen weniger Steuern, für 36 Prozent ändert sich nichts.

Sind Sie für eine Individualbesteuerung?

14 Prozent werden geringfügig mehr belastet; es sind Ehepaare, bei denen eine Person ein sehr hohes Einkommen hat und die andere Person ein kleines. Sie profitieren heute von einem Steuervorteil aufgrund des Zivilstands (Heiratsbonus). Der Steuerrechner zeigt die persönlichen Auswirkungen der Anpassung.

Die Umsetzung führt zu Steuerausfällen von zuerst rund 600 Millionen Franken. Diese Lücke wird bald geschlossen, weil die Erwerbstätigkeit zunimmt. Auch die Sozialversicherungen profitieren von Mehreinnahmen.

Gleichstellung im Steuerrecht

Seit 1971 gilt das Frauenstimmrecht. Die Heiratsstrafe ist seit über 40 Jahren gerichtlich als unfair und verfassungswidrig beurteilt. 1988 führte die Schweiz das neue Eherecht ein. Seit fünf Jahren gilt zudem, dass die Ehe keine Lebensversicherung mehr ist – beide Partner müssen nach der Scheidung selbst für sich sorgen. Die Individualbesteuerung ist der logische nächste Schritt bei der Gleichstellung von Frau und Mann – endlich auch im Steuerrecht.

Weniger Bürokratie

Individuell besteuern sollen nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und die Gemeinden. Dafür haben die Kantone sechs Jahre Zeit, ihre Tarifautonomie wird nicht angetastet. Die Fortschritte bei Automatisierung und KI nehmen viel Arbeit bei der Umstellung ab. Das Resultat ist ein einfacheres, zeitgemässes Steuersystem. Der Kinder- und Ausbildungsabzug wird von 6700 auf 12’000 Franken erhöht und grundsätzlich hälftig auf beide Eltern aufgeteilt.

Symbolbild Steuern
Eine Individualbesteuerung bedeutet zugleich ein zeitgemässes Steuersystem. - keystone

Gleichzeitig fällt der erhebliche Aufwand weg, der heute durch sogenannte Statuswechsel entsteht. Wenn künftig jemand heiratet, geschieden wird (durchschnittliche Ehedauer = 16 Jahre) oder stirbt, müssen keine Steuerdossiers mehr zusammengelegt oder getrennt werden. Diese Vereinfachung bedingt einen einmaligen Initialaufwand, der aber bewältigbar ist – dank Fortschritten bei Automatisierung und KI-Nutzung.

Teures, aufwändiges Alternativprojekt

Die zur Abstimmung kommende Vorlage, ist die zeitgemässe, logische Umsetzung der Individualbesteuerung, die Steuergerechtigkeit und die Abschaffung der Heiratsstrafe ermöglicht – anders als das Modell der Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare», die zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung kommt.

Diese Initiative schafft einen grossen bürokratischen Mehraufwand, der dauerhaft anfällt. Es müssen stets zwei Steuerrechnungen geprüft werden: Gemeinsame und getrennte Besteuerung. Tatsächlich in Rechnung gestellt würde dann der tiefere der beiden berechneten Steuerbeträge. Die Steuerausfälle betragen rund 1,3 bis zu 3 Milliarden Franken.

Anders als die Individualbesteuerung wird mit dieser Initiative kaum ein Anreiz für das Zweiteinkommen geschaffen, mehr Erwerbsarbeit zu leisten. Damit wird der Status Quo zementiert – zu sehr hohen Kosten.

Engagierte Kampagne

Dem überparteilichen Komitee Ja zu Individualbesteuerung gehören FDP, GLP, Grüne und SP sowie deren Jungparteien an sowie Politikerinnen und Politiker von Mitte und SVP.

Mitglied sind auch Wirtschaftsverbände wie economiesuisse, Arbeitgeberverband, Handels- und Industrievereine oder alliance F, der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen. Gemeinsam werden sie in einer breiten Kampagne von einem Ja zur Individualbesteuerung überzeugen.

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