Julian Reichelt erwirkt einstweilige Verfügung gegen den «Spiegel»
«Vögeln, fördern, feuern» – so titelte «Der Spiegel» einen Bericht um Affären von Julian Reichelt. Jetzt muss der Spiegel-Verlag zurückrudern. Oder doch nicht?

Das Wichtigste in Kürze
- Im März berichtete «Der Spiegel» über Liebeleien von Bild-Chef Julian Reichelt.
- Dieser erwirkte nun eine einstweilige Verfügung gegen das deutsche Medium.
Mitte März veröffentlichte «Der Spiegel» einen Bericht über den Bild-Chefredakteur Julian Reichelt. Titel: «Vögeln, fördern, feuern». Hintergrund: Intime Verhältnisse mit von ihm abhängigen Arbeitskolleginnen.
Julian Reichelt mit juristischem Teilerfolg
Jetzt hat Reichelt mit einer einstweiligen Verfügung einen juristischen Teilerfolg gegen den Spiegel-Verlag erzielt.
Wie die «NZZ» berichtet, dürfe das Medium die Aussagen in dem Bericht nicht wiederholen. Der bereits veröffentlichte Artikel bleibt hingegen online.

Die Rede ist von unzulässiger Verdachtsberichterstattung. Heisst: Ein Medium berichtet über Anschuldigungen gegen eine Person, die nicht genügend Gelegenheit hatte, sich zu den Vorwürfen zu äussern.
Spiegel prüft Massnahmen
«Der Spiegel» sieht das anders. Man habe die offizielle Pressestelle des Axel-Springer-Verlags mehrfach kontaktiert, welche daraufhin eine Stellungnahme abgegeben hatte. Reichelt behauptet hingegen, von dieser Medienanfrage nichts gewusst zu haben.
Laut der «TAZ» prüfe «Der Spiegel», ob man überhaupt gegen die nun bestehende einstweilige Verfügung vorgehen wolle.
Schliesslich ändere sich an dem schon veröffentlichten Artikel nichts. Und es sei fraglich, ob mit dem Gerichtsbeschluss diverse Behauptungen überhaupt verboten worden seien.