Julian Assange drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. In London kämpft der Wikileaks-Gründer gegen seine Auslieferung in die USA.
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Wikileaks-Gründer Julian Assange sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung nicht vor den Supreme Court.
  • Das teilte das Gericht in London mit – es bestünden keine ausreichenden Rechtsgründe.
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Julian Assange darf doch nicht vor das britische oberste Gericht. Der Supreme Court in London teilte der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, den Antrag von Assanges Anwälten abgelehnt zu haben. Dies mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Rechtsgründe dafür.

Der Londoner High Court hatte im Dezember grünes Licht für eine Auslieferung des 50-Jährigen in die USA gegeben. Daraufhin hatten Assanges Anwälte Einspruch angekündigt. Im Januar hatte der High Court den Weg für einen solchen Berufungsantrag freigemacht.

Die US-Justiz will Julian Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Damit sei das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht worden.

Julian Assange seit drei Jahren in Hochsicherheitsgefängnis

Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe und an dem nun ein Exempel statuiert werden solle. Der 50-Jährige sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Das juristische Tauziehen durch die britischen Instanzen zieht sich bereits seit langem hin. Im Fall einer endgültigen Niederlage Assanges vor Gericht müsste das britische Innenministerium über eine Auslieferung in die USA entscheiden.

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