Italien erleichtert Hausarrest für suchtkranke Straftäter
Das italienische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das drogen- und alkoholabhängigen Strafgefangenen unter bestimmten Voraussetzungen den Strafvollzug im Hausarrest ermöglicht. Die Abgeordnetenkammer billigte die bereits vom Senat verabschiedete Regelung am Mittwoch endgültig mit 153 Ja-Stimmen bei 42 Nein-Stimmen und 82 Enthaltungen.

Die neue Regelung gilt für Verurteilte mit Freiheitsstrafen von bis zu acht Jahren, sofern sie an einem anerkannten Therapie- und Rehabilitationsprogramm teilnehmen. Justizminister Carlo Nordio sprach von einer «wegweisenden» Reform.
Mindestens 10'000 Gefangene könnten künftig von alternativen Vollzugsformen profitieren. Drogenabhängige Straftäter seien in erster Linie behandlungsbedürftige Menschen und nicht nur Kriminelle, die bestraft werden müssten, sagte Nordio.
Die Regierungskoalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni stimmte geschlossen für das Gesetz. Die meisten Oppositionsparteien enthielten sich. Sie begrüssten zwar das Grundprinzip der Reform, kritisierten jedoch unter anderem die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung der Rehabilitationsprogramme.
Nach den Worten der Lega-Abgeordneten Simonetta Matone soll die Reform nicht in erster Linie der Entlastung der Gefängnisse dienen. Ziel sei vielmehr, drogenabhängige Straftäter durch die Behandlung ihrer Sucht dauerhaft von weiteren Straftaten abzuhalten.
In Italiens Gefängnissen sitzen derzeit rund 64'600 Menschen, obwohl nur gut 46'000 Haftplätze tatsächlich verfügbar sind. Die Überbelegung der Gefängnisse gilt seit Jahren als eines der grössten Probleme des Strafvollzugs.










