Ischgl (Ö) galt 2020 als Corona-Hotspot. Der Oberste Gerichtshof in Wien hat nun die Schadensersatzklage eines damals erkrankten Touristen abgewiesen.
ischgl corona
Ischgl ist das Ski Mekka für Wintersportler. (Archiv) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tourist infizierte sich 2020 in Ischgl (Ö) mit dem Coronavirus, er klagte daraufhin.
  • Die Verantwortlichen hätten nicht ausreichend vor der Gefahr gewarnt.
  • Die Richter sehen keine Haftungsansprüche gegenüber dem österreichischen Staat.
Ad

Die Klage eines Touristen wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien abgewiesen. Der Mann hatte sich im März 2020 bei seinem Aufenthalt im österreichischen Wintersportort Ischgl angesteckt. Das Gericht widersprach der Darstellung, nach der die österreichischen Behörden dem Epidemiegesetz nicht ausreichend nachgekommen seien.

Der in Deutschland wohnhafte Kläger hatte angegeben, dass er seine Urlaubspläne bei entsprechender Warnung geändert hätte. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, trotz möglicher Versäumnisse keinen Grund für eine Amtshaftung zu sehen.

Das Bundesland Tirol habe die Öffentlichkeit zwar unrichtig über die Lage in Ischgl informiert, stellte der OGH fest. Doch amtliche Fehlinformationen könnten nur dann zur Haftung führen, wenn dadurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde. Dieser wäre dafür geeignet gewesen, Gäste zu einem Aufenthalt in dem betreffenden Ort zu verleiten, argumentierte das Höchstgericht. Dies sei nicht der Fall gewesen.

Ischgl: Hotspot für Corona-Verbreitung

Das für seine Après-Ski-Szene bekannte Ischgl galt im März 2020 als Hotspot für die Verbreitung des Virus in Teilen Europas. Die Behörden behaupten, beim damaligen Kenntnisstand verantwortlich gehandelt zu haben. Die Kläger sehen dagegen ein Versagen, da nicht rechtzeitig vor der Gefahr des Virus gewarnt worden sei.

Ischgl sammelklage
Ischgl ist ein Skigebiet im österreichischen Tirol. - Keystone

Der Rechtsstreit mit zahlreichen Klägern dauert seit Jahren an. Das neue Urteil rief deutliche Kritik beim Verbraucherschutzverein (VSV) hervor, der die Interessen der Kläger vertritt. Der OGH berücksichtige in seiner Veröffentlichung nicht, dass die Kläger sich auch auf die EU-Grundrechte-Charta berufen hätten. Weiter wäre dazu eine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig.

VSV-Chefjurist Peter Kolba meint: «Diese Abfuhr für Geschädigte aus 45 Nationen ist eine tiefe Enttäuschung. Denn sie haben durch die Fehler der Behörden in Tirol zum Teil schwere Schäden erlitten.» Das Urteil sei ein Freibrief für Behörden, die während einer Pandemie nunmehr jeden Unsinn machen könnten, der ihnen einfalle.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtKlageSkiEUCoronavirus