iPad

iPad Air versehentlich für 15 Euro bei MediaWorld verkauft

Samantha Reimer
Samantha Reimer

Italien,

MediaWorld verkaufte iPads Air für 15 Euro. Jetzt verlangt der Händler Rückgabe oder Nachzahlung der Differenz.

15 euro
Ein Schild mit den Schriftzügen von Media Markt und Saturn, aufgenommen vor der Firmenzentrale der Media-Saturn-Gruppe. - dpa

MediaWorld, die italienische Tochter von MediaMarkt, bot Anfang November ein iPad Air mit M3-Chip für nur 15 Euro an. Das entspricht gerade mal 13,99 Franken.

Normalerweise kostet das Tablet rund 780 bis 870 Euro.

Das Angebot war Teil eines Treueprogramms und für Kundenkartenbesitzer verfügbar, was zu einem Ansturm führte. Viele Kunden kauften das Gerät online mit Abholung im Geschäft und zahlten vor Ort ohne Probleme den extrem niedrigen Preis.

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Mehrere Apple iPad Air nebeneinander. (Symbolbild) - Apple

So geht es aus dem Bericht des «Kurier» hervor.

MediaWorld fordert iPads oder Differenz

Elf Tage später meldete sich MediaWorld bei den Käufern und erklärte den Preis als «offensichtlich fehlerhaft» aufgrund eines technischen Fehlers. Das Unternehmen forderte die Kunden auf, entweder die Differenz nachzuzahlen oder das iPad zurückzugeben.

In diesem Fall erhalten die Kunden einen Gutschein über 20 Euro als Entschädigung. Das Vorgehen beruht laut MediaWorld auf geltenden rechtlichen Bestimmungen, um ein ausgewogenes Vertragsverhältnis zu gewährleisten.

Hättest du in diesem Fall auch sofort zugeschlagen oder die Sache hinterfragt?

Dies, obwohl man die Kundenbeziehung priorisieren wolle. So berichtet es «winfuture».

Juristische Zwickmühle rund um 15 Euro

Italienische Medien berichten, dass juristische Experten die Forderung infrage stellen. Der Kaufvertrag sei rechtlich bindend, wie «t3n» berichtet.

Denn der niedrige Preis könnte angesichts zahlreicher Rabattaktionen, gerade vor Black Friday, von Kunden als echtes Angebot wahrgenommen worden sein. Zudem liess MediaWorld die iPads selbst in den Filialen ohne Rückfragen zum Fehlerpreis ausgeben.

Die Angelegenheit bleibt somit juristisch umstritten, und unklar ist, wie der Elektronikhändler weiter vorgehen wird. Diese Vorkommnisse werfen ein Schlaglicht auf die Risiken von Preisfehlern im Onlinehandel und die Rechte der Kunden bei solchen Fällen.

Kommentare

angry confederate

Mehr ist dieser Applemist auch nicht wert!

User #5351 (nicht angemeldet)

Ihr seid ja richtige Deutsch spezialisten: Umfrage: Hättest du in diesem Fall auch sofort zugeschlagen oder die Sache hinterfragt? Und was soll man da nun anwählen? Nein, ich hätte nicht zugeschlagen und ja, ich hätte die Sache hinterfragt. Oder Ja ich hätte zugeschlagen und nein ich hätte die Sache hinterfragt. Denken ist heutzutage wohl Glücksache. Vor allem bei Journalisten.

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