Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) steigt mit in die Untersuchung eines europäischen Ermittlerteams zu mutmasslichen russischen Kriegsverbrechen ein.
IStGH-Chefankläger Khan in der Ukraine
IStGH-Chefankläger Khan in der Ukraine - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beweise für Kriegsverbrechen sollen ausserhalb der Ukraine aufbewahrt werden.

Das Büro des Chefanklägers am Gericht mit Sitz in Den Haag kündigte am Montag an, sich der Untersuchungsgruppe um die Ukraine sowie die EU-Staaten Polen und Litauen anzuschliessen. Eine solche Zusammenarbeit gilt als Novum. IStGH-Chefankläger Karim Khan begrüsste sie als «Meilenstein».

Khan und die Generalstaatsanwälte der drei europäischen Länder unterzeichneten nach Angaben der EU-Justizbehörde Eurojust ein Abkommen über die Zusammenarbeit. Dies sei «eine klare Botschaft, dass alle Anstrengungen unternommen werden, um Beweise für die in der Ukraine begangenen schweren Verbrechen zu sammeln und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen», hiess es.

Die Vereinbarung werde die Fähigkeit des gemeinsamen Ermittlungsteams, auf relevante Informationen zuzugreifen und diese zu sammeln, «erheblich verbessern», erklärte Khan am Montag. «Entscheidend ist, dass wir in der Lage sein werden, eine schnelle und zeitnahe Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Partnerländern durchzuführen.»

Der Chefankläger hatte vor rund zwei Wochen die ukrainische Stadt Butscha besucht, wo nach dem Abzug russischer Truppen die Leichen hunderter Zivilisten entdeckt worden waren. Dabei bezeichnete er die gesamte Ukraine als möglichen «Tatort».

Die EU-Kommission schlug unterdessen in Brüssel vor, das Mandat von Eurojust für die Ermittlungen zu stärken. Durch eine Änderung der Eurojust-Verordnung soll es der in Den Haag ansässigen Behörde ermöglicht werden, Beweise für Kriegsverbrechen ausserhalb der Ukraine aufzubewahren und sie dem IStGH zur Verfügung zu stellen. Konkret geht es etwa um Video- oder Audioaufnahmen sowie Satellitenbilder, die ansonsten Russland in die Hände fallen könnten.

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