Forscherin behält Mondstaub - Gericht ordnet Rückgabe an
Die Familie einer Wissenschaftlerin in Tschechien muss kostbaren Mondstaub an die Akademie der Wissenschaften in Prag übergeben, den sie jahrzehntelang für sich behalten hatte.

Aufgeflogen war das, als eine Exportgenehmigung als Kulturgut für das Material beantragt wurde, wohl um es im Ausland an Sammler zu verkaufen. Die Akademie klagte auf Herausgabe durch die Familie der früheren Mitarbeiterin und bekam nun vom Obersten Gericht recht.
Sowjetische Mond-Sonden des Luna-Programms hatten das Material in den 1970er Jahren gesammelt. Wie aus dem Urteil hervorgeht, handelt es sich um rund ein Gramm an Mondgesteinsfragmenten sowie ein Gramm Mondstaub, der in 16 Ampullen und Probenbehältern aufbewahrt ist.
Die Tochter der Wissenschaftlerin hatte argumentiert, dass niemand in der Akademie das Material in mehr als 30 Jahren vermisst habe.
Die Richter stellten fest, dass die Wissenschaftlerin die Mondproben bei einer Forschungsreise in die Sowjetunion als Vertreterin der Akademie der Wissenschaften entgegengenommen habe – und nicht als Privatperson.
Dazu wurden Zeugen befragt und Dokumente wie Reiseberichte aus der damaligen Zeit gesichtet. Der Forscherin müsse angesichts ihrer Stellung klar gewesen sein, dass die Proben «in keinem Fall in ihren Besitz» gekommen seien, hiess es.
Mondstaub und Mondgestein, die zur Erde gebracht wurden, befinden sich fast ausnahmslos in staatlichem Eigentum. Vor knapp neun Jahren wurde einmal ein Beutel mit einem Rest Mondstaub in New York für umgerechnet etwa 1,6 Millionen Euro versteigert.
Mit dem Täschchen hatte der 2012 gestorbene Astronaut Neil Armstrong 1969 Steinproben vom Mond zurückgebracht.














