Mutter

    Hohe Haftstrafe für Mutter von missbrauchtem Jungen in Fall Münster gefordert

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Im Missbrauchskomplex Münster hat die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe für die Mutter des immer wieder schwer sexuell missbrauchten Jungen gefordert.

    Justitia
    Justitia - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • 32-Jährige legt Teilgeständnis ab und zeigt Reue.

    Beantragt wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren Haft unter anderem wegen der Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Sie soll gewusst haben, dass ihr damaliger Lebensgefährte Adrian V. ihren heute elfjährigen Sohn bei «unzähligen Gelegenheiten» missbrauchte.

    Vom Vorwurf der aktiven Beteiligung am Missbrauch trat die Anklage zum Teil zurück. Diese sah sie nur noch in einem von drei Fällen als erwiesen an, wie der Sprecher erklärte. Die Verteidigung plädierte demnach auf sechs Jahre Haft wegen Beihilfe und eine milde Strafe wegen der übrigen Vorwürfe.

    Die 32-Jährige hätte zuvor ein Teilgeständnis abgelegt. Darin räumte sie dem Sprecher zufolge ein, vom Missbrauch an ihrem Sohn durch ihren damaligen Lebensgefährten gewusst zu haben - allerdings erst ab Oktober 2019 und somit etwa ein Jahr später, als ihr die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte. In ihrem letzten Wort habe die Angeklagte Reue gezeigt. «Sie hat gesagt, dass es ihr Leid tut», sagte der Sprecher.

    Der Missbrauch soll überwiegend in der gemeinsamen Wohnung stattgefunden haben, wenn die Angeklagte nicht zu Hause war. In mehreren Fällen soll sie laut Staatsanwaltschaft anwesend gewesen sein, aber nicht eingegriffen haben.

    Zahlreiche Reisen ihres Lebenspartners mit ihrem Kind oder diverse Treffen mit gesondert angeklagten Tatverdächtigen in Münster und anderen Städten soll sie geduldet haben. Während dieser Reisen beziehungsweise Treffen kam es laut Anklagevorwurf ebenfalls zu schweren sexuellen Missbrauchshandlungen des Lebensgefährten und anderer Männer an dem Jungen.

    Entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Mutter, ihr Kind zu beschützen, soll sie von den ihrem Partner vorgeworfenen Missbrauchshandlungen gewusst, diese aber nicht verhindert haben. Nicht nachzuweisen sei ihr jedoch, ob sie auch vom Missbrauch ihres Sohns durch andere Männer gewusst habe.

    Ihr damaliger Lebensgefährte V. war bereits in einem gesonderten Verfahren zu 14 Jahren Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Richter sahen es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass er und vier weitere angeklagte Männer Kinder schwerst sexuell missbraucht hatten. Unter anderem missbrauchten sie demnach Kinder zum Teil über Tage hinweg in einer Gartenlaube.

    Beim Verfahren gegen die Angeklagte trat V. zwar in den Zeugenstand, machte aber keine Aussage. Die 32-jährige Mutter des heute elfjährigen Opfers befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Ein Urteil soll am 6. Oktober verkündet werden.

    Mehr zum Thema:

    Weiterlesen

    putin
    461 Interaktionen
    Aufatmen?
    Wasserversorgung Goldingen-Meilen
    146 Interaktionen
    Seit 100 Jahren

    MEHR IN NEWS

    wadephul
    1 Interaktionen
    New York
    lufthansa
    Wegen Kabinen-Geruch
    Liestal

    MEHR MUTTER

    ukraine krieg
    22 Interaktionen
    Ukraine
    Laura Dittli
    5 Interaktionen
    Zug
    sdf
    33 Interaktionen
    Will nicht schlafen
    Pistolen
    106 Interaktionen
    St. Gallen

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    24 Interaktionen
    München
    3 Interaktionen
    Zwingen BL
    15 Interaktionen
    Flensburg
    Rhein
    14 Interaktionen
    Köln/Kaub