Höchststrafen für beide Angeklagte im Prozess um Dreifachmord von Hille

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    Deutschland,

    Höchststrafen im Prozess um den Dreifachmord von Hille: Nach fast elfmonatiger Hauptverhandlung hat das Landgericht Bielefeld am Freitag die beiden 53 und 25 Jahre alten Angeklagten zu jeweils lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt.

    Angeklagte im Gerichtssaal
    Angeklagte im Gerichtssaal - dpa/dpa/picture-alliance

    Das Wichtigste in Kürze

    • Lebenslänglich und besondere Schuldschwere - Richter betont Brutalität der Morde.

    Dies schliesst eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus. Für den 53-Jährigen ordnete die Strafkammer zudem die anschliessende Sicherungsverwahrung an.

    Der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann sprach in der Urteilsbegründung von Morden, die ein hohes Mass an «körperlicher Brutalität» aufgewiesen hätten. Den überwiegend aus Habgier begangenen Bluttaten waren zwischen August 2017 und März 2018 drei Männer zum Opfer gefallen. Ihre Leichen wurden auf Bauernhöfen im Raum Hille in Ostwestfalen entdeckt.

    Den 53-jährigen früheren Fremdenlegionär Jörg W. hielt die Bielefelder Schwurgerichtskammer aller drei Morde für überführt. Sein 25 Jahre alter Ziehsohn Kevin R. wurde wegen zweifachen Mordes verurteilt: Bei seiner Beteiligung an der ersten Bluttat hatten die Richter «Restzweifel» und sprachen den Angeklagten diesbezüglich frei - nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten», wie Zimmermann in der gut einstündigen Urteilsbegründung sagte.

    Nach der Entdeckung der Leichen waren die beiden Angeklagten im März 2018 festgenommen worden. W. war nach dem letzten Mord nach Bayern geflohen und wurde dort von Spezialkräften der Polizei gefasst. In dem Bielefelder Prozess beschuldigten sich beide gegenseitig der Taten, durch die sie sich an den Opfern bereichert haben sollen.

    Gleichwohl zeigte sich die Strafkammer am Ende der langwierigen Beweisaufnahme überzeugt, dass W. und R. zumindest zwei der drei Morde gemeinschaftlich begangen hatten und der 53-Jährige zudem die erste Bluttat. Diesem Mord fiel der 72-jährige Gerd F. zum Opfer, der auf einem Hof in der Nähe des Gehöfts von W. in Hille lebte.

    Opfer der zweiten Tat war der 64 Jahre alte Hilfsarbeiter Jochen K., der in W.s Gehöft lebte. Der Mann mit Alkoholproblemen wurde mit mehreren Steinen erschlagen - ein gemeinschaftlich von W. und R. begangener Mord, wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung ausführte.

    Dem dritten Mord fiel der 30-jährige Fadi S. zum Opfer, dem W. eine Geschäftsbeziehung vorgespielt haben soll. Nach Überzeugung des Gerichts wurde das dritte Opfer von R. erschlagen - im Beisein W.s. Als Mordmerkmale bei den Tötungsdelikten nannte der Richter Habgier und Heimtücke sowie Mord zur Verdeckung und zur Ermöglichung einer Straftat.

    Dem 25-jährigen R. bescheinigte der Vorsitzende Richter einen «zweispältigen Charakter»: Einerseits sei er bei der Freiwilligen Feuerwehr und auch als Fahnenschwenker aktiv gewesen, andererseits gefalle sich der ehemalige Bundeswehrsoldat in der Rolle des «gefährlichen Machers».

    Mit Blick auf den 53-jährigen früheren Fremdenlegionär W. sagte Zimmermann, dessen Erklärungen zeichneten sich durch «Wunderlichkeit und Widersprüchlichkeit» aus. In seinem Umfeld habe es auch Rechtsextreme gegeben.

    Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Mit dem Strafmass für die beiden Angeklagten folgte das Bielefelder Gericht weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. W.s Verteidigung hatte dagegen in ihrem Schlussvortrag die Mordvorwürfe zurückgewiesen. R.s Verteidiger plädierte auf Freispruch.

    Der Prozess um den Dreifachmord von Hille hatte am 3. September vergangenen Jahres begonnen. Bereits im April schloss das Bielefelder Landgericht ein erstes Mal die Beweisaufnahme. Wegen eines Antrags aus den Reihen der Verteidigung traten die Richter später jedoch kurzzeitig wieder in die Beweisaufnahme ein, bevor in der ersten Julihälfte abschliessend plädiert wurde.

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