Handgranatenwurf: Angeklagter lässt Vorwürfe einräumen

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Deutschland,

Im Prozess um den brutalen Angriff auf eine Trauergemeinde in Stuttgart (D) räumt der Angeklagte die Tat ein.

Der Prozess findet im streng gesicherten Saal des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim statt.
Der Prozess findet im streng gesicherten Saal des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim statt. - Bernd Weissbrod/dpa

Seit Monaten bekriegen sich zwei Gruppen im Raum Stuttgart mit brutalsten Mitteln. Bisheriger Höhepunkt der Auseinandersetzungen: Ein Handgranatenwurf auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen (D). Im Prozess hat der Angeklagte die Tat durch seinen Anwalt einräumen lassen.

Die Anklage sei zutreffend, sagte Stefan Holoch, der Verteidiger des 23-Jährigen, in Stuttgart (D). Zudem liess der Mann über seinen Anwalt eine Entschuldigung ausrichten: «Er möchte sich durch mich bei sämtlichen zu Schaden Gekommenen entschuldigen», sagte Holoch.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem iranischen Staatsbürger in ihrer Anklage unter anderem versuchten Mord vor. Er soll am 9. Juni eine Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen geworfen haben. Dabei wurden laut Staatsanwaltschaft mindestens 15 Menschen teils schwer verletzt.

Versuchter Mord an trauernden Bürgern

«Er nutzte bewusst aus, dass die Trauernden in Gedanken bei dem Verstorbenen waren», sagte der Staatsanwalt. Nur durch einen glücklichen Zufall sei die Granate an einem Ast abgeprallt und deswegen 30 Meter von der Trauergemeinde entfernt gelandet und explodiert.

Hintergrund der Tat ist nach Ansicht der Ermittler eine seit vielen Monaten tobende Fehde zweier rivalisierender Gruppen im Raum Stuttgart. Der Angeklagte gehöre einer kurdisch geprägten Gruppierung an, sagte der Staatsanwalt. «Er vermutete auf der Beerdigung zahlreiche Angehörige oder Sympathisanten der verfeindeten Gruppierung.»

Aus Sicherheitsgründen findet der Prozess im streng gesicherten Saal des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim statt. Im Prozess sind bislang elf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird nicht vor Mitte März gerechnet.

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