Haftstrafen für Hamas-Mitgliedschaft in Deutschland
Ein Gericht in Berlin hat vier Männer als Mitglieder der islamistischen Hamas zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt.

Nach Überzeugung des Kammergerichts in der deutschen Hauptstadt waren die 36- bis 58-Jährigen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der palästinensischen Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Es sprach die im Libanon gebürtigen Männer der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig.
Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Deutschlands oberster Anklagebehörde hatte Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland sei der Berliner Staatsschutzsenat mit der Frage befasst, ob es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung handelt, erklärte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigte das Gericht keine Zweifel daran, dass dies so ist.
Dem Urteil zufolge waren die Männer für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig. Die Hamas habe Vorbereitungen getroffen, um Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen zu begehen, so Richterin Husch bei der Urteilsbegründung. Dafür habe die Terrororganisation bereits vor längerer Zeit Waffendepots in Europa angelegt
Die Bundesanwaltschaft sprach zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem Pilot-Verfahren. Erstmals in Deutschland seien Personen dem Anklagevorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, erklärte Bundesanwalt Jochen Weingarten.
Die Angeklagten bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer plädierten jeweils auf Freispruch. Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es allerdings um «privaten Waffenhandel».
Das sei ein Fehler gewesen, so der 43-Jährige in seinem Schlusswort vor Gericht. Er bestritt jedoch vehement, als Mitglied der Hamas gehandelt zu haben. Sein Anwalt plädierte auf einen Schuldspruch wegen Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und auf eine Strafe, die nicht über die Zeit hinausgeht, die sich sein Mandant bislang in Untersuchungshaft befand. Die Angeklagten waren im Dezember 2023 festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Nach eigenen Angaben hatte die Bundesanwaltschaft kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom deutschen Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis auf eine «konspirative waffenbezogene Operation der Hamas in Deutschland» erhalten. Daraufhin seien verdeckte Ermittlungen aufgenommen worden. Diese führten demnach schliesslich dazu, dass die vier im Libanon gebürtigen Beschuldigten festgenommen wurden.
In den vergangenen Monaten hat die Bundesanwaltschaft acht weitere Verdächtige im Zusammenhang mit mutmasslicher Waffenbeschaffung für die Hamas festnehmen lassen. Die Waffen sollten nach Einschätzung der Ermittler für Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa dienen.
So hatte die Behörde Anfang Oktober 2025 drei mutmassliche Hamas-Mitglieder in Berlin festnehmen lassen. Bis Ende des Jahres folgte eine Festnahme in London, eine an der deutsch-tschechischen und eine an der deutsch-dänischen Grenze. Im Januar war zuletzt ein Verdächtiger am Berliner Flughafen bei seiner Einreise aus Beirut festgenommen worden.














