Neue Milka-Tafel ist laut Gericht irreführend
Das Landgericht Bremen bewertet die Verpackung der neuen Milka-Tafel als irreführend und gibt der Verbraucherzentrale recht.

Das Landgericht Bremen (D) hat die Verpackung der neuen Milka-Tafel als irreführend eingestuft. Nach Angaben des «NDR» sei der Gesamteindruck der Verpackung im Supermarkt entscheidend gewesen.
Die Verbraucherzentrale hatte gegen den Hersteller Klage eingereicht. Wie der «MDR» berichtet, stand dabei die Frage im Fokus, ob die Füllmenge ausreichend erkennbar ist.
Das Gericht prüfte insbesondere, wie Konsumenten die Verpackung im Verkaufsregal wahrnehmen. Nach Informationen der «ZDFheute» spielte dabei der optische Eindruck eine zentrale Rolle.
Verpackung im Fokus der Richter
Massgeblich war der Blick eines durchschnittlichen Verbrauchers im Einkaufsumfeld. Laut dem «NDR» gilt dieser Massstab in der Rechtsprechung als entscheidend bei Verpackungsfragen.
Die Verbraucherzentrale sah in der Gestaltung eine mögliche Täuschung der Kundschaft. Wie der «MDR» berichtet, kritisierte sie die Differenz zwischen Verpackungsgrösse und Inhalt.
Ziel der Klage war eine Überprüfung der Vermarktungspraxis des Herstellers. Dies führte zum Verfahren vor dem Landgericht Bremen.
Gericht bestätigt Irreführung: Milka-Verpackung verliert vor erster Instanz
Der Hersteller verlor das Verfahren in erster Instanz. Wie die «ZDFheute» berichtet, bleibt die Bewertung ähnlicher Verpackungen damit rechtlich relevant.
Das Gericht bestätigte eine irreführende Wirkung der Verpackung im konkreten Fall. Laut dem «NDR» stützt sich das Urteil auf den Gesamteindruck der Produktgestaltung.

Die optische Gestaltung sei im Lebensmittelhandel ein zentraler Faktor. Wie der «MDR» berichtet, wird die Transparenz von Verpackungen branchenweit diskutiert.
















