Haftstrafen für Eltern von misshandeltem Kind aus Rheinland-Pfalz

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Deutschland,

Weil sie ihren damals sieben Wochen alten Sohn durch Unterlassung misshandelten, ist ein Paar aus dem rheinland-pfälzischen Ludwigshafen zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Der Eingang des Landgerichts in Frankenthal
Der Eingang des Landgerichts in Frankenthal - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeweils dreieinhalb Jahre Gefängnis für Mann und Frau aus Ludwigshafen.

Die Kammer sprach eine 27-Jährige und einen 25-Jährigen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung schuldig, wie das Landgericht Frankenthal am Freitag mitteilte.

Damit blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren Haft für die Mutter und vier Jahren Haft für den Vater des Kinds. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, beide Angeklagte freizusprechen. Die Anklage hatte dem Paar unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Dieser Vorwurf sei nicht nachweisbar gewesen, urteilten die Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, ihren gemeinsamen Sohn im Oktober 2018 auf verschiedene Arten, auch sexuell, schwer misshandelt zu haben. Dabei habe der sieben Wochen alte Säugling Verletzungen im Rektal- und Genitalbereich sowie diverse Schädel- und Rippenfrakturen erlitten. Er wurde lebensgefährlich verletzt.

Die dritte grosse Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Eltern das Kind jeweils misshandelten, indem sie es unterliessen, die schädigende Behandlung des Jungen durch den jeweils anderen zu verhindern. Während des Prozesses waren 24 Zeugen und zwei Sachverständige gehört worden.

Neben dem sexuellen Missbrauch sei auch die Zufügung einzelner schwerer Verletzungen durch aktive Handlungen nicht nachweisbar gewesen. Dem Jugendamt und dem Kinderarzt seien in dieser Angelegenheit keine Vorwürfe zu machen. Die Betreuung der Familie im Vorfeld sei engmaschig gewesen.

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