Die während der grossen Flüchtlingsbewegung 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen dürften europarechtswidrig sein.
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Flüchtlinge im Oktober 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze. Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich führte 2015 während der grossen Flüchtlingsbewegung Grenzkontrollen ein.
  • Diese dürften EU-rechtswidrig gewesen sein.
  • Der Prozess drehte sich eigentlich um eine Bagatelle.

Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil vom Dienstag darauf hin, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall «einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit» verlängern dürfen.

Im vorliegenden Fall scheint Österreich (...) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt.» Eine abschliessende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20).

Bagatelle als Hintergrund

Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Verfahren, bei dem sich ein Slowene nach Einführung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich zweimal geweigert hatte, seinen Pass zu zeigen. Er erhielt dafür eine Geldstrafe von 36 Euro. Der Kläger war jedoch der Meinung, dass die Kontrollen gegen EU-Recht verstiessen und klagte vor einem Gericht in Österreich.

Österreichs Innenminister Gerhard Karner verwies darauf, dass sein Land stark von Migration betroffen sei, und dass auch dieses Jahr viele Menschen auf illegalem Weg eingereist seien. «Wenn es notwendig ist, die Bevölkerung und die Grenzen zu schützen, dann werden wir das auch in Zukunft tun», sagte der konservative Politiker bei einem Treffen mit seinem tschechischen Amtskollegen Vít Rakušan in Prag.

Keine Personenkontrollen im Schengenraum

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und wieder teilweise Grenzkontrollen eingeführt.

So kontrolliert Deutschland seit Herbst 2015 an der Grenze zu Österreich, nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten. Aus dem deutschen Innenministerium hiess es, die Entscheidung für oder gegen eine mögliche erneute Verlängerung der Kontrollen sei noch nicht getroffen worden.

In seinem Urteil weist der Gerichtshof nun darauf hin, dass der Schengenraum eine der grössten Errungenschaften der EU sei. «Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen muss daher eine Ausnahme bleiben und sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.»

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