Gewinn bei Onlinecasino aus Malta kann nicht in Deutschland eingeklagt werden

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Deutschland,

Ein Rheinland-Pfälzer, der 40.000 Euro bei einem Onlinecasino mit Sitz in Malta gewann, kann das Geld nicht in Deutschland einklagen.

Pokerspiel
Karten eines Pokerspiels. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Rheinland-Pfälzer hat keinen Anspruch auf 40.000 gewonnene Euro.

Bei nicht lizensierten Glücksspielen gebe es keinen Anspruch auf Auszahlung, erklärte das Landgericht in Frankenthal am Donnerstag. Auch wenn das Casino in Malta sitze, sei deutsches Recht anzuwenden.

Der Spieler könne aber die Rückzahlung seines Einsatzes von 5000 Euro verlangen, denn der unerlaubte Glücksspielvertrag sei nichtig. Möglicherweise könne er auch noch vor maltesischen Gerichten klagen. Der Spieler war mit der Entscheidung offenbar nicht einverstanden: Er legte Berufung beim Oberlandesgericht in Zweibrücken ein, wie das Gericht weiter mitteilte.

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