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    Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz nimmt letzte Hürde

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    Deutschland,

    Nazi-Propaganda, Judenhass, Morddrohungen: Wer so etwas im Internet verbreitet, muss damit rechnen, künftig leichter entdeckt zu werden. Zudem drohen für Hassbotschaften im Netz höhere Strafen.

    Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
    Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen.

    Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Der Bundestag hatte den Neuregelungen bereits Mitte Juni zugestimmt.

    So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt.

    Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äusserungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

    Derzeit ist es nur strafbar, wenn man bereits begangene Taten öffentlich befürwortet, künftig gilt das auch für angekündigte Delikte. Neben Bundes- und Landespolitikern werden künftig zudem auch Kommunalpolitiker ausdrücklich unter den besonderen Schutz des Strafgesetzbuches gestellt. Für Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen, auf Ärzte und Pfleger, sollen künftig bis zu fünf Jahre Haft drohen, wie heute schon für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.

    Wenn es für eine Tat antisemitische Motive gibt, soll das künftig strafverschärfend wirken. Und schliesslich können Lokalpolitiker, Ehrenamtler und Journalisten künftig leichter Auskunftssperren für ihre Daten im Melderegister erwirken und so verhindern, dass Unbekannte ihre Adresse herausfinden. Derzeit kann jeder den vollen Namen und die Anschrift anderer bei den Behörden erfragen. Wenn es ein «berechtigtes Interesse» gibt, sind auch Auskünfte etwa zu Familienstand und Staatsangehörigkeiten möglich.

    © dpa-infocom, dpa:200703-99-661648/2

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