EU

    Gerichtshof: «Intersexuell» muss nicht in Geburtsurkunde

    Keystone-SDA
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    Frankreich,

    In der Geburtsurkunde wollte sich ein französischer Mensch «intersexuell» statt «männlich» eintragen lassen – scheiterte jedoch.

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Mensch wollte sich von «männlich» zu «intersexuell» eintragen lassen.
    • Jedoch lehnte der Gerichtshof für Menschenrechte das Anliegen ab.

    Ein französischer Mensch ist mit dem Anliegen, in die Geburtsurkunde «intersexuell» statt «männlich» eintragen zu lassen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert.

    Die Weigerung der französischen Behörden sei kein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter am Dienstag in Strassburg.

    Bei intersexuellen Menschen wird das körperliche Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet. Sondern bewegt sich in einem Spektrum dazwischen.

    Intersexualität bereits nach Geburt festgestellt

    Im nun verhandelten Fall bezeichnete die Geburtsurkunde den 1951 geborenen Menschen als «männlich». Ärztliche Bescheinigungen zufolge wurde seine Intersexualität aber bereits kurz nach der Geburt festgestellt.

    Dieser Status hat sich den Angaben zufolge auch nicht geändert. Daher wollte die klagende Person nun «intersexuell» oder «neutral» in die Geburtsurkunde eintragen und «männlich» streichen lassen. Die französischen Behörden lehnten das ab.

    Zurecht, wie der EGMR nun urteilte. Denn die Diskrepanz zwischen der biologischen Identität und der rechtlichen Identität könne Menschen zwar Leid und Angst zufügen. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei durch die Weigerung der Behörden aber nicht verletzt worden.

    intersexuell
    Die intersexuelle Vanja steht mit einem Plakat für eine dritte Option. Der neue Geschlechtseintrag ist in deutschen Grossstädten bislang wenig nachgefragt. Foto: Jan Woitas - dpa-infocom GmbH

    Denn im Vordergrund stehe die Notwendigkeit eines zuverlässigen Personenstandsregisters. Das französische Recht sei auf der Basis von zwei Geschlechtern aufgebaut. Würde nun ein «neutrales» Geschlecht anerkannt, seien neue Gesetze notwendig.

    Das könne aber wegen der Gewaltenteilung nur durch den Gesetzgeber und nicht durch die Justiz erfolgen. Die Anerkennung eines dritten Geschlechts sei eine Frage, über die die Gesellschaft entscheiden müsse. Frankreich könne selbst bestimmen, in welchem Tempo und Umfang es den Bedürfnissen intersexueller Menschen nachkommen wolle, so die Richter.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

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