Gericht: Polizist in Ausbildung kann wegen Cannabiskonsum entlassen werden
Ein Polizist in der Ausbildung kann wegen gelegentlichem Cannabiskonsum entlassen werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
- Land Berlin entlässt Mann nach auffälliger Urinprobe.
Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Mittwoch in einem Eilverfahren vor zwei Wochen.
Der Mann befand sich demnach seit April 2019 als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin. Wegen erhöhter krankheitsbedingter Fehlzeiten und Sportbefreiungen wurde er ärztlich untersucht. Dabei liess eine Urinprobe auf einen THC-Missbrauch schliessen, weshalb ihn die Polizeiärztin für dauerhaft dienstunfähig erklärte.
Auf die Probe angesprochen, räumte der Mann den Angaben zufolge «punktuellen Gebrauch von Cannabis» ein, woraufhin er wegen fehlender gesundheitlicher Eignung und erheblichen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf entlassen wurde.
Hiergegen wehrte dich der Mann mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht, jedoch ohne Erfolg. Es gebe keine Bedenken gegen die Annahme, dass der Mann gesundheitlich ungeeignet sei, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der gelegentliche THC-Konsum könne der Polizeiärztin zufolge unter anderem zu Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen, fehlender Selbsteinschätzung und gestörter motorischer Koordination führen. Deshalb dürfe der Mann weder ein Dienstfahrzeug fahren noch Dienst an der Waffe verrichten.
Als Polizeivollzugsbeamter habe der Mann sich in besonderer Weise verpflichtet, sich gesetzestreu zu verhalten, argumentierte das Gericht. Es liege jedoch der Verdacht nahe, dass er sich nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar gemacht habe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.