In der Syrien-Affäre von Lafarge hat das Kassationsgericht in Paris den für den (heutigen) Dienstag angesetzten Entscheid verschoben. Die Prüfung des Rekurses des Zementkonzerns wurde auf den 19. September 2023 vertagt, wie der Kassationshof der Nachrichtenagentur AWP in einer Mitteilung schrieb.
Lafarge
Lafarge muss sich in Frankreich wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» verantworten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/THOMAS KIENZLE

Der Gerichtshof muss über den Einspruch von Lafarge gegen die Anklage wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» in Syrien befinden. Zudem wird dem Konzern, der mittlerweile im Baustoffkonzern Holcim aufgegangen ist, die Gefährdung des Lebens anderer vorgeworfen.

Lafarge wird verdächtigt, 2013 und 2014 über die Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria (LCS) fast 13 Millionen Euro an terroristische Gruppen, darunter den sogenannten Islamischen Staat (IS), sowie an Mittelsmänner gezahlt zu haben. Damit wollte das Unternehmen den Betrieb seiner Zementfabrik während des Bürgerkriegs in Syrien aufrechterhalten.

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