Fünf Syrer aus dem Saarland dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden

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Deutschland,

Fünf Syrer aus dem Saarland dürfen laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht nach Griechenland abgeschoben werden.

Flüchtlingsunterkunft in Griechenland
Flüchtlingsunterkunft in Griechenland - AFP/Archiv

Flüchtlingen, denen in Griechenland vor ihrer Einreise nach Deutschland der internationale Schutzstatus zuerkannt wurde, dürften nicht abgeschoben werden, teilte das Gericht am Mittwoch in Saarlouis mit. Sie seien dort für längere Zeit nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften. (Az.: 2 A 81/22 u.a.)

Mangels staatlicher Hilfe drohe ihnen in Griechenland die Obdachlosigkeit. Dies gelte grundsätzlich und unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Einzelfalls. Das Gericht hob damit eine Entscheidung der Vorinstanz auf.

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