Ibiza-Affäre: Freispruch für Österreichs Ex-Kanzler Kurz
Der Ex-Kanzler wurde in zweiter Instanz von der Falschaussage entlastet. Das Gericht sieht seine damaligen Antworten als rechtlich zulässig an.

Das Wichtigste in Kürze
- Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz wurde vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen.
- Das Wiener Gericht hob eine frühere Verurteilung zu acht Monaten auf Bewährung auf.
- Kurz hatte 2020 vor dem Ibiza-Ausschuss zu seiner Rolle bei Öbag-Bestellungen ausgesagt.
Das Oberlandesgericht Wien hat Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Das Urteil hebt eine vorherige Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung durch das Landgericht Wien auf.
Kurz war im Jahr 2020 vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss nach seiner Rolle bei der Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding Öbag befragt worden. Nach Auffassung der ersten Instanz hatte er dabei seinen massgeblichen Einfluss heruntergespielt.
Gericht sieht damalige Antworten als rechtlich zulässig an
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die damaligen Antworten von Kurz aber nicht als falsch zu werten. Er habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschliessend ausgesagt zu haben.
In seinem Schlusswort hatte der ehemalige Regierungschef, der heute als Unternehmer aktiv ist, immer wieder betont, wie unverständlich der damalige Richterspruch aus seiner Sicht gewesen sei.
Er habe sich zwar leider nicht gut genug auf die insgesamt vierstündige Befragung vorbereitet, aber sein Ziel sei immer gewesen, «auf keinen Fall etwas Falsches zu sagen.»