Wegen «Zeugenbeeinflussung» und «Behinderung einer Personalratsarbeit» muss sich die französische UBS-Tochter vor Gerichten verantworten.
gold ubs
UBS. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die französische UBS-Tochter muss sich vor Gerichten verantworten.
  • Den Stein ins Rollen gebracht hatten zwei Whistleblower.

Die französische UBS-Tochter muss sich vor französischen Gerichten verantworten. Dies zu den Themen «Zeugenbeeinflussung» und «Behinderung einer Personalratsarbeit» verantworten. Das berichtete die Nachrichtenagentur AFP mit Verweis auf übereinstimmende Quellen am Donnerstag.

Bereits vergangenen Dezember hatte ein Gericht die UBS (France) für schuldig befunden. Dies im Rahmen des Steuerstreits wegen der «Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung».

«Loverboy»-Prozess
Der Hauptbeschuldigte im «Loverboy»-Prozess in Winterthur streitet alles ab. - Pixabay

Den Steuerstreit ins Rollen gebracht hatten die Whistleblower Nicolas Forissier, der die interne Revision bei der UBS (France) geleitet hatte. Daneben auch Stéphanie Gibaud, die fürs Veranstaltungsmarketing verantwortlich war. Beide verloren ihren Job bei der UBS.

Anklage wegen Mobbing

Im Jahr 2017 hatte ein Untersuchungsrichter den Fall der Whistleblower aufgenommen. Damals wurde gegen die Frankreich-Tochter der UBS wegen Mobbing Anklage erhoben.

Demnach habe die Ermittlungskammer nun auch den Punkt «Behinderung der Arbeit des Ausschusses für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz» aufgenommen. Hinzu kommt «Beeinflussung eines Zeugen».

Die Bank kann dagegen allerdings noch Kassationsbeschwerde einlegen. Der Anwalt der UBS habe auf Anfrage von AFP nicht reagiert, hiess es.

Die UBS Gruppe wurde in Frankreich im Rahmen des Steuerstreits zu einer Zahlung von rund 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Die Bank hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die UBS (France) bezahlte derweil zum Steuerfall eine Busse in Höhe von 1,875 Millionen Euro.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MobbingGerichtEuroUBS