Neu ist in Frankreich die künstliche Befruchtung auch für Single-Frauen und homosexuelle Frauen erlaubt, wie die Pariser Nationalversammlung besiegelte.
Künstliche Befruchtung
Die künstliche Befruchtung ist in Zukunft allen Frauen in Frankreich erlaubt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pariser Nationalversammlung hat das umstrittene Bioethik-Gesetz besiegelt.
  • Zukünftig können sich alle Frauen mit Kinderwunsch künstlich befruchten lassen.
  • Mit der Umsetzung des Gesetzes hält Emmanuel Macron ein Wahlkampfversprechen.

In Frankreich steht die künstliche Befruchtung künftig allen Frauen offen: Die Pariser Nationalversammlung besiegelte am Dienstag ein sogenanntes Bioethik-Gesetz, Damit können erstmals auch Singles und lesbische Paare ihren Kinderwunsch verwirklichen. Damit wird ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron umgesetzt.

Franzosen unterstützten künstliche Befruchtung

Nach Umfragen unterstützen mehr als zwei Drittel der Franzosen die künstliche Befruchtung. Bisher mussten alleinstehende Frauen oder lesbische Paare aus Frankreich ins Ausland reisen, um sich dort mit Spendersamen befruchten zu lassen.

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Ein Spermium wird am Inselspital Bern in eine Eizelle eingesetzt. - Keystone

Konservative und kirchliche Gruppen demonstrierten mehrfach gegen die Novelle. Sie argumentieren, das Gesetz beraube Kinder einer Vaterfigur und bedrohe traditionelle Familienstrukturen. Der französische Gesundheitsminister Olivier Véran sprach dagegen von einem «guten Tag» für Frankreich. Nach seinen Angaben könnten die ersten Kinder unter der Neuregelung «vor dem Jahresende 2021» gezeugt werden.

Eizellen dürfen eingefroren werden

Das Bioethik-Gesetz erlaubt es zudem mehr französischen Frauen, ihre Eizellen einfrieren zu lassen, um sie später künstlich zu befruchten. Bisher war eine solche Behandlung nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn eine Krebsbehandlung die Fruchtbarkeit beeinträchtigte.

Künstliche Befruchtung
Pariser forderten bei einer Demo die künstliche Befruchtung für alle Frauen. - AFP

Weiter gibt das Gesetz Kindern, die mit Spendersamen gezeugt wurden, das Recht, als Erwachsene die Identität ihres Vaters zu erfragen. Bisher garantierte Frankreich den Spender Anonymität. Verboten bleibt indes die Leihmutterschaft. Auf diese Weise im Ausland gezeugte Kinder können aber unter Auflagen erstmals von den Behörden anerkannt werden.

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