Für viele Eltern ist eine Samenspende die letzte Chance auf das Wunschkind. Doch dabei gibt es für sie und für die potenziellen Spender einiges zu beachten.
Samenspende
Samenspende macht es auch Eltern möglich, die keine Kinder bekommen können, Kinder zu bekommen. - depositphotos
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Das Wichtigste in Kürze

  • Samenspende ist in der Schweiz nur für verheiratete Paare erlaubt.
  • Singlefrauen und lesbische Paare bleiben (noch) aussen vor.
  • Auf diesem Weg gezeugte Kinder haben das Recht, die Identität des Vaters zu erfahren.

Es gibt viele Gründe, warum ein Kinderwunsch unerfüllt bleibt. Ein möglicher Ausweg ist dann die Befruchtung mit dem Samen eines fremden Spenders.

Allerdings will der Schritt gut überlegt ein.

Voraussetzungen in der Schweiz noch eingeschränkt

Im Februar 2020 gab die Nationale Ethikkommission (NEK) der Schweiz eine neue Empfehlung zur Samenspende ab: Diese sollte aus Gründen der Gleichbehandlung auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren gewährt werden.

Samenspende
Bislang ist sie nur verheirateten Hetero-Paaren erlaubt. - depositphotos

Doch Schweizer Mühlen mahlen langsam und so hat es bislang noch keine Bewegung in dieser Sache gegeben. Dabei reisen schon jetzt zahlreiche Schweizerinnen ins Ausland, um die Behandlung dort durchführen zu lassen.

Dänemark, Schweden und Spanien lauten die bevorzugten Ziele, da die Krankenhäuser dort auch alleinstehende Frauen akzeptieren.

Sorgfältige Auswahl der Samenspender

Ein Vorteil gegenüber etwaigen anderen Möglichkeiten wie dem Samenraub (schneller ungeschützter Sex mit einem Unbekannten) ist die sorgfältige Überprüfung der Spender.

Kandidaten müssen zwischen 20 und 40 Jahre alt und körperlich gesund sein.

Ausserdem dürfen sie keiner Risikogruppe angehören und nicht ständig den sexuellen Partner wechseln. Wer diesen Kriterien genügt, darf eine erste Samenprobe abgeben, die auf Qualität und Erbkrankheiten geprüft wird.

Etwa jeder zehnte Kandidat wird dann tatsächlich als Samenspender ausgewählt. Für das gesamte Prozedere, das rund zehn Termine umfasst, erhalten die Männer eine Aufwandsentschädigung von etwa 2000 Franken.

Kein Wunschkind wählbar

Anders als in anderen Ländern haben Schweizer Paare kein Recht, den Samen aus einer Art Katalog mit Spendern auszuwählen.

Dies bedeutet nicht, dass das zukünftige Kind eine Wundertüte wird: Die Reproduktionsmediziner achten darauf, dass das gezeugte Kind den Eltern bei der Haar- und Augenfarbe gleicht und die gleiche Blutgruppe wie ein Elternteil hat.

Familie Kind Symbolbild
Familie mit Kind. - Keystone

Für die Eltern ist der Spendersamen samt künstlicher Befruchtung ein teurer Spass, der nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Zumal keine Garantie besteht, dass die Befruchtung gelingt.

Die Chance auf eine Schwangerschaft liegt statistisch gesehen bei etwa 16 bis 19 Prozent pro Versuch. Diese Zahl gilt für gesunde Frauen unter 40 Jahren. Bei älteren Frauen sinkt sie merklich ab.

Ein einzelner Versuch kostet je nach Klinik zwischen 1000 und 1500 Franken.

So verläuft die Vorbereitung

Meist erfolgt bereits vor der Befruchtung eine medikamentöse Behandlung der Frau. Zusätzliche Hormone sollen die Empfängnisbereitschaft erhöhen.

Diese Stimulation kann zur Bildung mehrerer Eibläschen führen und damit Mehrlingsschwangerschaften begünstigen. Innerhalb von 36 Stunden nach dem Eisprung wird die künstliche Befruchtung dann in der Klinik durchgeführt.

Dazu wird das vorab aufgetaute und aufbereitete Sperma mit einem dünnen Schlauch in die Gebärmutter eingeführt. In anderen Fällen kann die Befruchtung In-Vitro ausserhalb des Körpers im Reagenzglas erfolgen.

Erst nach erfolgreicher Befruchtung wird die Eizelle in die Gebärmutter eingesetzt.

Kinder haben das Recht ihren Vater zu kennen

Seit 2001 wird jede mit Samenspende herbeigeführte Schwangerschaft in einer Datenbank festgehalten. Dies ermöglicht es den Kindern mit Erreichen der Volljährigkeit, ihren echten Vater zu finden.

Eine anonyme Samenspende ist seither nicht mehr möglich. Dies hat jedoch nicht zum befürchteten Rückgang an Spendern geführt.

ein Kind
Ein Mann hält ein Kind in den Händen. - Keystone

Die ersten volljährig gewordenen Kinder konnten ihre biologischen Väter erstmals 2019 aufsuchen. Die Treffen werden vom Bundesamt für das Zivilstandwesen in Bern arrangiert und können auf Wunsch von Vereinen psychologisch begleitet werden.

Allerdings hat die Sache einen Haken: Eltern sind nicht verpflichtet, dem Kind überhaupt zu sagen, dass sie Ergebnis einer Samenspende sind.

Experten schätzen, dass lediglich fünf Prozent der Eltern ihren Kindern überhaupt die Wahrheit sagen.

Andere Gesetzeslage bei privaten Spenden

Das Recht auf Information besteht nur bei Samenspenden, die über offizielle Kanäle nach dem Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz erfolgten. Bei einer privaten Spende im Freundeskreis ist dies nicht der Fall.

Einerseits kann sich der biologische Vater eine Vaterschaftsklage einhandeln und unterhaltspflichtig werden. Andererseits kann er in diesem Fall auch Anspruch auf regelmässigen Kontakt mit seinem Kind geltend machen.

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