Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat einen Flüchtling aus Nigeria in seinen Rechten gestärkt. Sie sprachen der Frau ungekürzte Asylleistungen zu.
Nigeria Flüchtling
Eine geflüchtete Frau aus Nigeria kommt im Hafen von Neapel in Italien an. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gericht in Deutschland sprach einer Nigerianerin die ungekürzten Asylleistungen zu.
  • Zuvor wurden der Frau die Asylleistungen von der Stadt Göttingen aberkannt.
  • Man hat ihr vorgeworfen, dass sie nur wegen dem Bezug von finanziellen Mittel kam.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt. Diese wurden zwar von einem anderen EU-Land bereits anerkannt, waren aber dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt. Das Gericht sprach einer aus Nigeria geflüchteten Frau in einem am Montag veröffentlichen Urteil ungekürzte Asylleistungen zu. Dies, weil die Frau aus Nigeria sich in Italien für ihren Lebensunterhalt prostituieren musste oder bettelte (AZ: L 8 AY 33/16).

Stadt Göttingen sprach der Frau aus Nigeria die Asylleistungen ab

Die Stadt Göttingen hatte die Leistungen mit folgendem Argument gekürzt: Die in Italien bereits als Flüchtling anerkannte alleinerziehende Mutter ist nur nach Deutschland eingereist, um hier finanzielle Leistungen zu beziehen. Ausserdem habe die Frau aus Nigeria durch den Gang ins Kirchenasyl ihre Abschiebung sabotiert. Die inzwischen geduldete Frau hielt dem entgegen, sie sei in Italien ohne festen Wohnsitz gewesen. Sie habe Angst um Leib und Leben gehabt und in Deutschland auf Hilfe gehofft.

Nigeria Flüchtlinge Kamerun
Flüchtlinge aus Nigeria: Frauen und ihre Kinder, sitzen im Flüchtlingslager Minawao (CMR). - dpa

Das Gericht entschied, dass bei materieller Not staatliche Leistungen zwar ein Motiv der Einreise sein könnten. Dies aber nicht immer zu einer Leistungseinschränkung führen müsse. Dies gelte bei einer extremen materiellen Notlage, die der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichkomme.

Keine illegale Einreise wegen staatlicher Leistungspflicht

Wenn ein Flüchtling in einem EU-Mitgliedsstaat völlig auf sich allein gestellt sei. Und für längere Zeit auf der Strasse leben müsse: Müssten migrationspolitische Interessen auch bei einer illegalen Einreise hinter der staatlichen Leistungspflicht zurückstehen. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

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Flüchtlinge warten auf einem Boot im Mittelmeer. - Keystone

Kürzlich hatten die Oberverwaltungsgerichte in Münster und Lüneburg im Fall von bereits in Griechenland anerkannten Flüchtlingen entschieden: Sie dürfen wegen der Lage nicht nach dort abgeschoben werden. Für sie bestehe die ernsthafte Gefahr, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse («Bett, Brot, Seife») nicht befriedigen könnten.

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