Eine für Freitag kommender Woche geplante Fahrraddemonstration unter dem Motto «Umfassende Verkehrswende und Baustopp von Autobahnprojekten in Niedersachsen» darf nicht auf der Autobahn 7 stattfinden.
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In England wurde ein Jugendlicher wegen Morden angeklagt. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgericht Hannover sieht Gefahr für öffentliche Sicherheit.
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Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag gegen ein entsprechendes Verbot der Stadt Hildesheim ab, wie es am Donnerstag mitteilte. 700 bis 800 Menschen wollten von Hildesheim nach Hannover radeln. (Az. 10 B 4733/21)

Dies sollte Teil einer vom Bündnis Fridays for Future für diesen Tag initiierten Sternfahrt in Niedersachsens Landeshauptstadt sein. Die Stadt Hildesheim verbot jedoch die Fahrt auf der A7 und legte eine Ausweichroute mit Ort für eine Zwischenkundgebung fest, wogegen nun erfolglos geklagt wurde.

Eine Fahrraddemonstration verursache «aufgrund der zu prognostizierenden Staubildung im gesamten Stadtgebiet, der damit verbundenen Unfallgefahr und der zu befürchtenden unzulänglichen Erreichbarkeit von Unfallstellen durch Rettungsfahrzeuge» eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, erklärte das Gericht.

Autobahnen stünden zwar grundsätzlich für Demonstrationen zur Verfügung. Allerdings müssten immer die konkreten Umstände in den Blick genommen werden. Die Versammlungsfreiheit werde nicht unverhältnismässig beeinträchtigt, wenn über die Ausweichroute geradelt werden müsse.

Auch so könne auf das Anliegen einer Verkehrswende aufmerksam gemacht werden, erklärte das Verwaltungsgericht weiter. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

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