Thurgauer Fahrlehrer flüstert Schülern richtige Antworten ins Ohr
Ein Fahrlehrer im Kanton Thurgau hat seinen Schülern bei der Theorieprüfung besonders engagiert geholfen – per Funk direkt ins Ohr. Er stattete sie mit Kopfhörern und einer Mini-Kamera aus, um ihnen aus der Ferne die richtigen Antworten zuflüstern zu können.

Die Kamera filmte die Prüfungsfragen direkt vom Pult des Fahrschülers und übertrug sie auf den Bildschirm des Fahrlehrers, der so live mitlesen konnte.
Die Antworten musste er seinem Schützling nur noch ins Ohr flüstern, wie aus einer Mitteilung des Thurgauer Obergerichts vom Montag hervorgeht.
Eine Aufsichtsperson kam der Schummelei jedoch auf die Spur. Beweisen liess sich der Betrug zunächst nicht: Der Kandidat verliess die Prüfung, ohne sie bestanden zu haben.
Zwei Monate später wagte er einen zweiten Versuch. Diesmal flog der Trick allerdings auf. Die Prüfungsaufsicht erwischte ihn auf frischer Tat.
Später stellte sich heraus, dass der Fahrlehrer hinter dem Betrug stand und er diese Methode bereits bei zwei anderen Fahrschülern angewandt hatte.
Die Schummelei führte den Fahrlehrer und die drei Fahrschüler schliesslich auf die Anklagebank.
Das Bezirksgericht Weinfelden erteilte ihnen eine teure Lektion. Es verurteilte den Fahrlehrer zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à je 110 Franken und sprach eine Busse von 3400 Franken aus.
Die beiden Fahrschüler, bei denen der Trick fürs Bestehen der Prüfung funktionierte, wurden zu Geldstrafen von 70 Tagessätzen zu je 60 beziehungsweise 40 Franken verurteilt.
Sie hätten sich einen Lernfahrausweis erschlichen, «auf den sie mangels Kenntnis der Verkehrsregeln keine Anspruch gehabt hätten», hielt das Gericht fest.
«Nur» wegen des zweifachen Versuchs mit unerlaubten technischen Hilfsmitteln und unrechtmässiger Unterstützung das Strassenverkehrsamt zu täuschen, wurde jener Kandidat verurteilt, bei dem die Masche aufgeflogen war. Er erreichte bei beiden Prüfungen die geforderte Punktezahl nicht.
Das Bezirksgericht verurteilte ihn zu 80 Tagessätzen zu je 20 Franken und einer Busse von 400 Franken. Er akzeptierte das erstinstanzliche Urteil. Die anderen Beschuldigten zogen den Entscheid des Gerichts weiter.
Der Fahrlehrer verteidigte sich vor der zweiten Instanz damit, er habe lediglich «Übersetzungsdienstleistungen» erbracht.
Das Obergericht zeigte sich von dieser Erklärung allerdings unbeeindruckt. Es bestätigte schliesslich die Schuldsprüche der Vorinstanz gegen den Fahrlehrer und die beiden Lernenden. Diese Entscheide sind noch nicht rechtskräftig.






