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    Eurowings-Pilotenstreik: Passagierrechte und hilfreiche Links

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    Flugreisende müssen wieder Nerven beweisen. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit plant bei Eurowings Deutschland einen ganztägigen Streik. Was Passagiere aus rechtlicher Sicht wissen müssen.

    Viele Maschinen bleiben wohl am Boden: Bei Eurowings Deutschland sind die Pilotinnen und Piloten am Donnerstag zum Streik aufgerufen.
    Viele Maschinen bleiben wohl am Boden: Bei Eurowings Deutschland sind die Pilotinnen und Piloten am Donnerstag zum Streik aufgerufen. - Marcel Kusch/dpa/dpa-tmn

    Eurowings-Passagiere müssen sich auf Probleme einstellen - die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa-Tochter sind am Donnerstag (6. Oktober) zum Streik aufgerufen. Laut der Airline ist voraussichtlich etwa jeder zweite Flug von Eurowings Deutschland betroffen. Welche Rechte haben Fluggäste, wenn es hakt?

    Allgemein gilt: Bei Verspätungen und Annullierungen aufgrund eines Pilotenstreiks bestehen Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung, Unterbringung und teilweise auch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

    Zwei Optionen bei Flugausfällen

    Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten - sei es durch eine Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte (vor allem bei innerdeutschen Flügen).

    Wenn ein Flug storniert wird, haben Passagiere neben der Ersatzbeförderung durch die Airline noch eine zweite Option: Das Geld zurückverlangen. Dann müssen sie sich aber in jedem Fall selbst darum kümmern, wie sie ans Ziel kommen.

    Hilfreiche Websites und Apps

    Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf den Websites der Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

    Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner.

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