Am 29. März wird die Klage der Klimaseniorinnen im Europäischen Gerichtshof öffentlich verhandelt.
Klimaseniorinnen
Die Klimaseniorinnen vor dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg am 27. Oktober 2020. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Verpflichten die Menschenrechte Staaten zur Eindämmung des Klimawandels?
  • Dieser Frage geht der Europäische Gerichtshof Ende März auf den Grund.
  • Die Klage der Klimaseniorinnen wird dann öffentlich verhandelt.

Jetzt ist klar, wann sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit der Klage der Schweizer Klimaseniorinnen befasst. Sie wird am 29. März öffentlich verhandelt. Es geht um die Frage, ob und inwieweit die Menschenrechte Staaten zur Eindämmung des Klimawandels verpflichten.

Der Fall wird öffentlich verhandelt, wie der Verein Klimaseniorinnen und Greenpeace am Freitag in einem gemeinsamen Communiqué mitteilten. Es handle sich um einen wichtigen Präzedenzfall.

Die Klimaseniorinnen berufen sich auf die in den Grundrechten begründete Schutzpflicht von Staaten. Sie argumentieren, Versäumnisse im Klimaschutz führten zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden. Ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem besonders hohen Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt.

Bundesrat und Bundesgericht wiesen Klage ab

Die Klägerinnen waren 2016 an den Bundesrat gelangt. Sie verlangten einen verstärkten Klimaschutz auf Basis ihres Grundrechts auf Leben und Gesundheit, stiessen jedoch auf kein Gehör. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht wiesen die Klage in der Folge ebenfalls zurück.

Bereits im April 2022 hatte das zuständige Gremium des EGMR die Klage an die Grosse Kammer des Strassburger Gerichts überwiesen. Diese wird mit Rechtssachen betraut, die schwerwiegende Fragen zur Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention betreffen. Ein Termin für die Behandlung der Klage wurde damals aber noch nicht festgelegt.

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