Das vorher zuständige EGMR-Gremium überwies den Fall an die grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Klimaseniorinnen
Die Klimaseniorinnen vor dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg am 27. Oktober 2020. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wann es zur Verhandlung kommen wird, war am Samstag noch offen.
  • Die Klimaseniorinnen verlangten 2016 vom Bundesrat einen verstärkten Klimaschutz.
  • Dies auf Basis ihres Grundrechts auf Leben und Gesundheit.
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Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird sich mit der Klage des Vereins Klimaseniorinnen gegen die Schweiz befassen. Das vorher zuständige EGMR-Gremium überwies den Fall an sie. Wann es zur Verhandlung kommen wird, war am Samstag noch offen.

Die Umweltorganisation Greenpeace gab den Überweisungsbeschluss an die Grosse Kammer am Samstag bekannt. Die 17 Richterinnen und Richter dieses Gremiums werden mit Rechtssachen betraut, die schwerwiegende Fragen zur Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention betreffen.

Gerichtshof stuft Klage als prioritär ein

Wie einem Schreiben des EGMR vom Samstag zu entnehmen ist, wurde die Schweizer Landesregierung im März 2021 zur Stellungnahme eingeladen. Gleichzeitig stufte der Gerichtshof die Klage als prioritär ein.

Die Klimaseniorinnen gelangten 2016 an den Bundesrat und verlangten einen verstärkten Klimaschutz auf Basis ihres Grundrechts auf Leben und Gesundheit. Sie stiessen auf kein Gehör. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht wiesen die Klage ebenfalls zurück. Die Klimaseniorinnen und vier Einzelklägerinnen gelangten deshalb an den EGMR.

Sie argumentieren, die Versäumnisse im Klimaschutz führten zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden. Und vor allem ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt.

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