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EuGH-Urteil zu Auskunftsansprüchen gegen YouTube

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss.

EuGH-Urteil zu Auskunftsansprüchen gegen YouTube
EuGH-Urteil zu Auskunftsansprüchen gegen YouTube - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden..

Hintergrund ist eine Klage der Filmverwertungsgesellschaft Constantin auf umfassende Auskünfte. Der mit dem Fall befasste Bundesgerichtshof (BGH) rief den EuGH zur Auslegung der massgeblichen EU-Richtlinie an. (Az. C-264/19)

Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden. Strittig ist zwischen beiden Seiten, ob YouTube E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Nutzer sowie die beim Hochladen gespeicherte IP-Adresse des Geräts herausgeben muss. Nach dem Urteil des EuGH muss abschliessend der Bundesgerichtshof über den konkreten Rechtsstreit entscheiden, dabei ist der BGH aber an die Vorgaben des Gerichtshofs in Luxemburg gebunden.

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