EuG: Von der Leyen-SMS an Pfizer-Chef müssen herausgegeben werden
Ein Gericht hat einer Journalistin recht gegeben, der Zugang zu SMS von Ursula von der Leyen an Pfizer-Chef Bourla verwehrt wurde. Es geht um Corona-Impfstoffe.

Die EU-Kommission muss der «New York Times» Zugang zur SMS-Kommunikation zwischen Kommissionspräsidentin von der Leyen und Pfizer-Chef Bourla gewähren. Dies hat das zuständige Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg heute entschieden.
Die EU-Kommission hatte einer Journalistin der Zeitung den Zugang zuvor verweigert, wie der «Deutschlandfunk» berichtet. Konkret handelt es sich um Textnachrichten zwischen der Politikerin und dem Pharma-Chef im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Impfstoffen.
BREAKING 🚨
— James Holland (@James7Holland) May 14, 2025
Ursula von der Leyen loses Pfizergate case in EU Court of Justice.
ECJ annuls Commission decision to reject freedom of information request from NYT. pic.twitter.com/9vd9oiYUgj
Die EU-Kommission begründete die Verweigerung damit, dass fraglichen SMS nicht archiviert worden seien, so «n-tv». Das Gericht erklärte diese Begründung nun für nichtig; die Kommission habe nicht plausibel gemacht, warum die Nachrichten nicht auffindbar seien.
Welche Rolle spielten SMS bei Impfstoff-Deal?
Die Klage war von der betroffenen Journalistin der «New York Times» eingereicht worden, wie die «Welt» berichtet. Sie verlangte Zugang zu sämtlichen SMS, die von der Leyen zwischen Januar 2021 und Mai 2022 mit Bourla ausgetauscht hatte.
Im Frühjahr 2021 schloss die EU-Kommission einen Vertrag mit Biontech/Pfizer über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Impfstoff. Das Vertragsvolumen lag bei 35 Milliarden Euro (rund 33,5 Milliarden Franken), wie der «Focus» schreibt.

Der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla soll eine entscheidende Rolle bei den Verhandlungen gespielt haben. Viele Details der Impfstoff-Beschaffung blieben laut «New York Times» vertraulich, was zu Vorwürfen mangelnder Transparenz führte.
Ausgang ungewiss
Das Urteil verpflichtet die EU-Kommission nun, die Kommunikation offenzulegen, sofern sie noch existiert. Es bleibt unklar, ob die Nachrichten tatsächlich gelöscht wurden oder noch verfügbar sind.
Die richterliche Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Kommission kann beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde dagegen einlegen, wie der «Deutschlandfunk» berichtet.
Viele Experten sehen in dem Urteil dennoch einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz in der EU. Die rechtlichen Konsequenzen des Urteils sind jedoch noch nicht vollständig absehbar.