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EU will attraktiver für Fachkräfte werden - Einigung auf neue Regeln

Keystone-SDA
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Belgien,

Im globalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Zuwanderung hat die EU sich auf neue Regeln geeinigt. Nach jahrelanger Blockade verständigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments am Montag in Brüssel auf eine Reform der sogenannten Blaue-Karte-Richtlinie. Diese regelt die Bedingungen, unter denen Fachkräfte in die EU-Staaten einreisen und dort arbeiten dürfen, und soll hoch qualifiziertes Personal aus Drittstaaten in die 27 EU-Staaten locken.

Eine Flagge der EU weht im Wind.
Eine Flagge der EU weht im Wind. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hatte die Reform schon 2016 vorgeschlagen, doch lagen die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten und dem Parlament seit 2017 auf Eis.

Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 wurden die Gespräche wieder aufgenommen. Die umfassende Reform der Asyl- und Migrationspolitik kommt allerdings weiter kaum voran. Vor allem die EU-Staaten finden seit Jahren keine gemeinsame Position. Sie können sich unter anderem nicht darauf einigen, wie und ob Schutzsuchende auf alle Länder verteilt werden sollen.

Die Einigung vom Montag sieht nun vor, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Arbeitskräfte in den EU-Staaten stärker zu harmonisieren. Die Familien von Inhabern einer Blauen Karte sollen nach Angaben der EU-Kommission künftig ebenfalls Zugang zum EU-Arbeitsmarkt bekommen. Zudem sollen Fähigkeiten in Berufen der Informations- und Kommunikationstechnik einfacher anerkannt werden. Auch sollen Arbeitnehmer ihren Job oder ihren Arbeitgeber innerhalb der ersten zwölf Monate einfacher wechseln können. Ausserdem sollen sich Inhaber einer Blauen Karte und ihre Familie einfacher in der EU bewegen können. Hoch qualifizierte Personen mit internationalem Schutzstatus sollen sich ebenfalls auf eine Blaue Karte bewerben können.

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen der Einigung vom Montag nun noch formell zustimmen. Anschliessend haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

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